1. Definition

Birkenstock / Hauff /Neidhardt (2005: 134): „Grundlage und Rahmen des Forschungskonzeptes ist eine interdisziplinäre, integrativ verstandene Polizeiwissenschaft. Sie kann vorläufig definiert werden als das Wissenschaftsgebiet, das die polizeiliche Grundfunktion (Gewährleistung innerer Sicherheit unter Inanspruchnahme des staatlichen Gewaltmonopols), die Polizei als Institution (police) und ihr Verhalten sowie ihre Tätigkeit (policing) – wie sie ist, wie sie sein kann und soll und wie sie nicht sein darf – mit wissenschaftlichen Methoden theoretisch (police theory), empirisch (police research) und systematisch erforscht.“ Genauer gesagt versteht man in Deutschland unter "policing" die "Polizeiwissenschaft" (im engeren Sinne auch die Institution Polizei und ihr Verhalten).


2. Entstehungsgeschichte der Polizeiwissenschaft in der BRD

In der Bundesrepublik Deutschland erhielt der Begriff "Policing" Einzug im Rahmen der Umstrukturierung der "Polizeiführungsakademie" zur "Deutschen Hochschule der Polizei". Hierbei war die Akkreditierungsvoraussetzung des Masterstudiengangs „Master of Public Administration – Police Management“ die Entwicklung eines Forschungskonzeptes (s. Definition).