Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Verfall ====
==== Verfall ====
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit, den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen und zwar für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit, den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen und zwar für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.


== Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
== Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
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Im Übrigen verbleibt dem Gesetzgeber immer ein gewisser Ermessensspielraum, innerhalb dessen er seine Entscheidung zu treffen hat.
Im Übrigen verbleibt dem Gesetzgeber immer ein gewisser Ermessensspielraum, innerhalb dessen er seine Entscheidung zu treffen hat.


=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit ===
=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit ===
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Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.


 
Um zu verhindern, dass eine Person wegen einer Handlung sowohl nach dem Strafgesetzbuch als auch nach dem OWiG sanktioniert wird (vorausgesetzt beide Tatbestände sind erfüllt), regelt § 21 OWiG den Fall, dass eine Handlung sowohl einen Straftatbestand als auch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt.
Um zu verhindern, dass eine Person sowohl nach dem Strafgesetzbuch als auch nach dem OWiG sanktioniert wird, regelt § 21 OWiG den Fall, dass eine Handlung sowohl einen Straftatbestand als auch einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt.
Nach Absatz 1 des § 21 OWiG wird dann nur das Strafrecht angewandt. Dieser Vorrang des Strafrechts gilt nach Absatz 2 aber nur, wenn tatsächlich eine Strafe verhängt wird. Geschieht dies nicht, dann kann die Handlung doch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nach Absatz 1 von § 21 OWiG wird dann nur das Strafrecht angewandt. Dieser Vorrang des Strafrechts gilt nach Absatz 2 aber nur, wenn tatsächlich eine Strafe verhängt wird. Geschieht dies nicht, dann kann die Handlung doch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


== Literatur ==
== Literatur ==
Anonymer Benutzer