Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Verfall ====
==== Verfall ====
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit, den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen und zwar für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.
 
 


== Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
== Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
Anonymer Benutzer