Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Ordnungswidrigkeit (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Dezember 2007, 23:25 Uhr
, 23:25, 19. Dez. 2007→Verwarnung
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==== Verwarnung ==== | ==== Verwarnung ==== | ||
Für Fälle | Für Fälle geringfügiger Ordnungswidrigkeiten sieht § 56 OWiG die Möglichkeit der Verwarnung vor. Zusätzlich zur Verwarnung kann ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erhoben werden. | ||
==== Einziehung==== | ==== Einziehung==== |