Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 52: Zeile 52:
Jeder dieser Teile enthält wiederum einzelne Abschnitte, durch die eine weitere Untergliederung der Vorschriften erfolgt.
Jeder dieser Teile enthält wiederum einzelne Abschnitte, durch die eine weitere Untergliederung der Vorschriften erfolgt.


Der am Anfang stehende "Allgemeine Teil" des OWiG enthält Vorschriften, die quasi vor die Klammer gezogen für jeden einzelnen Ordnungswidrigkeitentatbestand gelten. Er bezieht sich damit sowohl auf die Ordnungswidrigkeiten des OWiG als auch auf diejenigen, die in anderen Gesetzen geregelt sind. Inhaltlich befasst sich dieser Allgemeine Teil mit den allgemeinen Regeln der Ahndungsvoraussetzungen wie z. B. Tatbestand, Rechtfertigung, Versuch und Beteiligung.
Der am Anfang stehende "Allgemeine Teil" des OWiG enthält Vorschriften, die quasi vor die Klammer gezogen für jeden einzelnen Ordnungswidrigkeitentatbestand gelten. Er bezieht sich damit sowohl auf die Ordnungswidrigkeiten des OWiG als auch auf diejenigen, die in anderen Gesetzen geregelt sind. Inhaltlich befasst sich dieser "Allgemeine Teil" mit den allgemeinen Regeln der Ahndungsvoraussetzungen wie z. B. Tatbestand, Rechtfertigung, Versuch und Beteiligung.


Der zweite Teil regelt in chronologischer Weise das Verfahrensrecht. Er untergliedert sich wiederum in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Im Erkenntnisverfahren wird festgestellt, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das anschließende Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der getroffenen Entscheidung.
Der zweite Teil regelt in chronologischer Weise das Verfahrensrecht. Er untergliedert sich wiederum in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren. Im Erkenntnisverfahren wird festgestellt, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das anschließende Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der getroffenen Entscheidung.
Anonymer Benutzer