Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Entwicklung des OWiG ===
=== Entwicklung des OWiG ===
==== Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ====
==== Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ====
Im Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 war neben Verbrechen und Vergehen als dritte Stufe die so genannte "Übertretung" geschaffen worden. Erfasst werden sollte damit eine rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweise, deren Unrechtsgehalt gering war und deren Unrechtsqualität vor allem in der Zuwiderhandlung gegen behördliche Anordnungen bestand. Auf prozessualer Ebene bestand die Möglichkeit einer vereinfachten Behandlung, insbesondere die vorgerichtliche Ahndung durch Verwaltungsbehörden. Die Sanktion erfolgte in Form einer echten Kriminalstrafe, die jedoch zumeist nur sehr gering ausfiel.
Im Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 war neben Verbrechen und Vergehen als dritte Stufe die so genannte "Übertretung" geschaffen worden. Erfasst werden sollte damit eine rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweise, deren Unrechtsgehalt gering war und deren Unrechtsqualität vor allem in der Zuwiderhandlung gegen behördliche Anordnungen bestand. Auf prozessualer Ebene gab es die Möglichkeit einer vereinfachten Behandlung, insbesondere die vorgerichtliche Ahndung durch Verwaltungsbehörden. Die Sanktion erfolgte in Form einer echten Kriminalstrafe, die jedoch zumeist nur sehr gering ausfiel.


==== Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1949 ====
==== Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1949 ====
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==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
Im Zuge der Strafechtsreform und im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts wurde am 24. Mai 1968 das OWiG von 1952 durch ein neues "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" ersetzt.
Im Zuge der Strafrechtsreform und im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts wurde am 24. Mai 1968 das OWiG von 1952 durch ein neues "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" ersetzt.
Neue Regelungen betrafen insbesondere das Verfahrensrecht, welches einfacher und praxisorientierter gestaltet wurde.
Neue Regelungen betrafen insbesondere das Verfahrensrecht, welches einfacher und praxisorientierter gestaltet wurde.


==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGStGB von 1974 ====
==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGStGB von 1974 ====
Durch das "Zweite Gesetz zur Reform des Stafrechts" vom 4. Juli 1969 wurde die Deliktsform "Übertretung" abgeschafft. Die zahlreichen Übertretungstatbestände wurden entweder zu Ordnungswidrigkeiten umgewidmet, zu Vergehen aufgewertet oder ersatzlos gestrichen. Mit dem "Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch" vom 2. März 1972, durch das weitere Tatbestände des STGB in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt wurden, hat sich das Ordnungswidrigkeitenrecht endgültig zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt.
Durch das "Zweite Gesetz zur Reform des Stafrechts" vom 4. Juli 1969 wurde die Deliktsform "Übertretung" abgeschafft. Die zahlreichen Übertretungstatbestände wurden entweder zu Ordnungswidrigkeiten umgewidmet, zu Vergehen aufgewertet oder ersatzlos gestrichen. Mit dem "Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch" vom 2. März 1972, durch das weitere Tatbestände des StGB in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt wurden, hat sich das Ordnungswidrigkeitenrecht endgültig zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt.
 
 


== Gesetzliche Grundlagen ==
== Gesetzliche Grundlagen ==
Anonymer Benutzer