Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.


== Geschichte des OWiG ==
== Geschichte des OWiG ==
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