Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Ordnungswidrigkeit (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Dezember 2007, 23:04 Uhr
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Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. | Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. | ||
== Geschichte des OWiG == | == Geschichte des OWiG == |