Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Definition ==
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Der weitaus größte Teil aller Ordnungswidrigkeiten wird im Bereich des Verkehrsrechtes begangen.


== Geschichte des OWiG ==
== Geschichte des OWiG ==
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