Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit § 21 OWiG ===
=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit ===
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt.
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.
Anonymer Benutzer