Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Ordnungswidrigkeit (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Dezember 2007, 22:52 Uhr
, 22:52, 19. Dez. 2007keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 120: | Zeile 120: | ||
=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit | === Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit === | ||
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt. | Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt. | ||
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden. | Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden. |