Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Abgrenzung von Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
== Straftat und Ordnungswidrigkeit ==
=== Abgrenzung ===
Die Frage, ob seine Handlung den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder den einer Straftat erfüllt, spielt für den Handelnden ein wichtige Rolle. Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Sanktionen des Strafrechts ausgeschlossen. Auch das Verfahren richtet sich im Falle einer Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG und nicht nach der StPO.
Die Frage, ob seine Handlung den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder den einer Straftat erfüllt, spielt für den Handelnden ein wichtige Rolle. Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Sanktionen des Strafrechts ausgeschlossen. Auch das Verfahren richtet sich im Falle einer Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG und nicht nach der StPO.


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=== Ordnungswidrigkeit oder Straftat - kriminalpolitsche Aspekte===
Die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit spielt für den Gesetzgeber und die Kriminalpolitik immer dann eine wichtige Rolle, wenn ein bisher nicht sanktioniertes/bußgeldbewehrtes Verhalten gesetzlich erfasst werden soll und die Entscheidung getroffen werden muss, ob es als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden soll.
Um hier eine Entscheidung treffen zu können, muss es bestimmte Kriterien geben aus denen sich ein Maßstab bilden lässt anhand dessen die Beurteilung erfolgen kann.


Diese Kriterien können entweder auf qualitativer oder auf quantiativer Ebene angesiedelt sein.




== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit § 21 OWiG ==
 
=== Verhältnis Straftat und Ordnungswidrigkeit § 21 OWiG ===
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört rechtssystematisch zum Strafrecht. Bei den Ordnungswidrigkeiten liegt ein Fehlverhalten vor, dem im Gegensatz zum Strafrecht jedoch der ethische Unwert fehlt.
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.
Dennoch sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers auch diese Verhaltensweisen nicht folgenlos bleiben und daher mit einer Geldbuße sanktioniert werden.
Anonymer Benutzer