Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition und Rechtsfolgen ==
== Definition und Rechtsfolgen ==
=== Definition ===
=== Definition ===
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Gemäß § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.


Der weitaus größte Teil aller Ordnungswidrigkeiten wird im Bereich des Verkehrsrechtes begangen.
Der weitaus größte Teil aller Ordnungswidrigkeiten wird im Bereich des Verkehrsrechtes begangen.


=== Rechtsfolgen ===
=== Rechtsfolgen ===
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==== Verfall ====
==== Verfall ====
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.
Gemäß § 29a OWiG besteht die Möglichkeit den Verfall eines Geldbetrages anzuordnen für den Fall, dass eine Geldbuße nicht festgesetzt wird.


== Geschichte des OWiG ==
== Geschichte des OWiG ==
=== Gesetzgeberische Intention ===
=== Gesetzgeberische Intention ===
Die Bestrebungnen, nicht strafwürdige Zuwiderhandlungen, die früher entweder dem Polizeirecht oder dem Verwaltungsrecht zugeordnet waren, lassen sich über Jahrhunderte zurückverfolgen.
Die Bestrebungnen, nicht strafwürdige Zuwiderhandlungen, die früher entweder dem Polizeirecht oder dem Verwaltungsrecht zugeordnet waren, lassen sich über Jahrhunderte zurückverfolgen.
Als eigenständiger Rechtszweig hat sich das OWiG in Deutschland allerdings erst nach 1945 entwickelt. Gesetzgeberische Intention war es, den Kreis strafrechtlicher Tatbestände bei geringem Unrechtsgehalt einzuengen, um das Strafrecht auf die wirklich der Strafe würdigen und bedürftigen Fälle zu beschränken.
Als eigenständiger Rechtszweig hat sich das OWiG in Deutschland allerdings erst nach 1945 entwickelt. Gesetzgeberische Intention war es, den Kreis strafrechtlicher Tatbestände bei geringem Unrechtsgehalt einzuengen, um das Strafrecht auf die wirklich der Strafe würdigen und bedürftigen Fälle zu beschränken.


=== Entwicklung des OWiG ===
=== Entwicklung des OWiG ===
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==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1952 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1952 ====
Am 25. März 1952 wurde das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" erlassen. Es sollte ganz allgemein als materiell- und verfahrensrechtliches Rahmengesetz für Ordnungswidrigkeiten auf allen Sachgebieten gelten.
Als Vorbild dienten die Regelungen aus dem WiStGB von 1949.
Mit diesem Gesetz  wurde auch die formelle Abgrenzung der Ordnungswidrigkeit von der Straftat anhand der Geldbußandrohung eingeführt.


==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
Im Zuge der Strafechtsreform und im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts wurde am 24. Mai 1968 das OWiG von 1952 durch ein neues "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" ersetzt.
Neue Regelungen betrafen insbesondere das Verfahrensrecht, welches einfacher und praxisorientierter gestaltet wurde.
==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGSTGB von 1974 ====
==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGSTGB von 1974 ====
Durch das "Zweite Gesetz zur Reform des Stafrechts" vom 4. Juli 1969 wurde die Deliktsform "Übertretung" abgeschafft. Die zahlreichen Übertretungstatbestände wurden entweder zu Ordnungswidrigkeiten umgewidmet, zu Vergehen aufgewertet oder ersatzlos gestrichen. Mit dem "Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch" vom 2. März 1972, durch das weitere Tatbestände des STGB in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt wurden, hat sich das Ordnungswidrigkeitenrecht endgültig zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt.


== Gesetzliche Grundlagen ==
== Gesetzliche Grundlagen ==
===OWiG===
===OWiG===
Welche Handlungen ordnungswidrig sind, ergibt sich nur teilweise aus dem OWiG. Jedoch regelt das OWiG die Grundzüge des Ordnungswidrigkeitengesetzes, also diejenigen Regelungen, die für alle Ordnungswidrigkeiten gelten.
Welche Handlungen ordnungswidrig sind, ergibt sich nur teilweise aus dem OWiG. Jedoch regelt das OWiG die Grundzüge des Ordnungswidrigkeitengesetzes, also diejenigen Regelungen, die für alle Ordnungswidrigkeiten gelten.


=== andere gesetzliche Regelungen, insb. StVG===
=== andere gesetzliche Regelungen, insb. StVG===
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Die weitaus bedeutenste Gruppe von Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung.
Die weitaus bedeutenste Gruppe von Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung.
Ordnungswidrigkeiten finden sich aber z. B. auch in § 22 UmweltHG, § 111a UrhG oder § 145 MarkenG.
Ordnungswidrigkeiten finden sich aber z. B. auch in § 22 UmweltHG, § 111a UrhG oder § 145 MarkenG.


== Aufbau des OWiG ==
== Aufbau des OWiG ==
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Die Mehrheit aller Ordnungswidrigkeitentatbestände ist über eine Vielzahl von Nebengesetzen verstreut.
Die Mehrheit aller Ordnungswidrigkeitentatbestände ist über eine Vielzahl von Nebengesetzen verstreut.
Die im OWiG geregelten Tatbestände verdanken ihre Platzierung dem Umstand, dass sie sich keinem spezialgesetzich geregelten Bereich schwerpunktmäßig zuordnen lassen.
Die im OWiG geregelten Tatbestände verdanken ihre Platzierung dem Umstand, dass sie sich keinem spezialgesetzich geregelten Bereich schwerpunktmäßig zuordnen lassen.


== Verhältnis Strafe und Ordnungswidrigkeit § 21 OWiG ==
== Verhältnis Strafe und Ordnungswidrigkeit § 21 OWiG ==
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Nach Absatz 1 von § 21 OWiG wird dann nur das Strafrecht angewandt. Dieser Vorrang des Strafrechts gilt nach Absatz 2 aber nur, wenn tatsächlich eine Strafe verhängt wird. Geschieht dies nicht, dann kann die Handlung doch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Nach Absatz 1 von § 21 OWiG wird dann nur das Strafrecht angewandt. Dieser Vorrang des Strafrechts gilt nach Absatz 2 aber nur, wenn tatsächlich eine Strafe verhängt wird. Geschieht dies nicht, dann kann die Handlung doch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.




== Literatur ==
== Literatur ==
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