Ordnungswidrigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Entwicklung des OWiG ===
=== Entwicklung des OWiG ===
==== Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ====
==== Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ====
Im Reichsstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 war neben Verbrechen und Vergehen als dritte Stufe die so genannte "Übertretung" geschaffen worden. Erfasst werden sollte damit eine rechtswidrige und schuldhafte Verhaltensweise, deren Unrechtsgehalt gering war und deren Unrechtsqualität vor allem in der Zuwiderhandlung gegen behördliche Anordnungen bestand. Auf prozessualer Ebene bestand die Möglichkeit einer vereinfachten Behandlung, insbesondere die vorgerichtliche Ahndung durch Verwaltungsbehörden. Die Sanktion erfolgte in Form einer echten Kriminalstrafe, die jedoch zumeist nur sehr gering ausfiel.
==== Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1949 ====
==== Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1949 ====
Nach dem zweiten Weltkrieg waren die Wirtschaftsdelikte sprunghaft angestiegen. Dies führte zu einer enormen Ausdehnung des Nebenstrafrechts insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Daraus entstand die Gefahr, dass jeder Mitbürger wegen einer verhältnismäßig harmlosen und sachlich verständlichen Verfehlung gegen Bewirtschaftungsvorschriften mit einer Kriminalstrafe belegt wird, da ein völliges Absehen von Sanktionen ausgeschlossen schien.
Um dies zu verhindern und zusätzlich eine einfachere Verfahrensregelung zu schaffen, wurden die Verwaltungsbehörden ermächtigt, in geringfügigen Fällen, eine Ordnungsstrafe festzusetzen.
Erstmalig im "Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts" vom 26. Juli 1949 wurde somit eine Trennung von Strafrecht im engeren Sinn und Ordnungswidrigkeitenrecht durchgeführt.
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1952 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1952 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
==== Das Ordnungswidrigkeitengesetz von 1968 ====
==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGSTGB von 1974 ====
==== Das zweite Strafreformgesetz von 1969 und das EGSTGB von 1974 ====
Anonymer Benutzer