Opfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Inhaltsverzeichnis
== Begriff ==
 
1. Begriff  
 
2. Stand der Forschung
 
3. Das Opfer im Kriminaljustizsystem
 
4. Das Opfer in der Kriminalpolitik
 
5. Literatur
 


Die Beschäftigung mit Opfern von Straftaten ist, im Gegensatz zu den Resozialisierungsbemühungen von Straftätern noch sehr jung. „Die Viktimologie, die Lehre vom Opfer, untersucht bei uns in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit ca. 25 bis 30 Jahren die Situation von Opfern von Straftaten und Menschenrechtsverletzungen.“ Die Gründung des „Weissen Rings“ als größte und einzige bundesweit agierende Opferschutzorganisation (die keine Opferbeschränkungen vornimmt) fand 1976, im gleichen Jahr wie die Einführung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG), als Ausfallbürgschaft, statt.
Die Beschäftigung mit Opfern von Straftaten ist, im Gegensatz zu den Resozialisierungsbemühungen von Straftätern noch sehr jung. „Die Viktimologie, die Lehre vom Opfer, untersucht bei uns in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit ca. 25 bis 30 Jahren die Situation von Opfern von Straftaten und Menschenrechtsverletzungen.“ Die Gründung des „Weissen Rings“ als größte und einzige bundesweit agierende Opferschutzorganisation (die keine Opferbeschränkungen vornimmt) fand 1976, im gleichen Jahr wie die Einführung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG), als Ausfallbürgschaft, statt.
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Opfer existieren in relativer Unabhängigkeit zu einem Täter im strafrechtlichen Sinne. Nicht erst durch einen rechtmäßig ermittelten und verurteilten Täter wird ein Opfer zum Opfer. So wird der Verletzte (Opfer) in der StPO in den § § 171 ff auch dann noch als Verletzter bezeichnet, „wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs.2 eingestellt wird.“  
Opfer existieren in relativer Unabhängigkeit zu einem Täter im strafrechtlichen Sinne. Nicht erst durch einen rechtmäßig ermittelten und verurteilten Täter wird ein Opfer zum Opfer. So wird der Verletzte (Opfer) in der StPO in den § § 171 ff auch dann noch als Verletzter bezeichnet, „wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs.2 eingestellt wird.“  


== Stand der Forschung ==
Die Kriminologie hat in den letzten Jahren viele neue Erkenntnisse über Opfer erlangt und auch die Gesetzgebung hat versucht, mit der Einführung des OEGs und dem Zeugenschutzgesetz der Situation von Opfern gerechter zu werden. Die strukturelle Benachteiligung der Opfer im Strafrecht lässt sich jedoch nicht leugnen, Kilching bezeichnet dies als Preis des Rechtsstaates.  
Die Kriminologie hat in den letzten Jahren viele neue Erkenntnisse über Opfer erlangt und auch die Gesetzgebung hat versucht, mit der Einführung des OEGs und dem Zeugenschutzgesetz der Situation von Opfern gerechter zu werden. Die strukturelle Benachteiligung der Opfer im Strafrecht lässt sich jedoch nicht leugnen, Kilching bezeichnet dies als Preis des Rechtsstaates.  


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Opfer sind keine besonderen Menschen, sie sind durch bestimmte, traumatische Situationen zu Opfern geworden. Es sind keine schwierigen Menschen, sie befinden sich lediglich durch ihre Opferwerdung in schwierigen Situationen, die ihre Umwelt zuweilen überfordern. Wie stark der Verlust des Sicherheitsgefühls und die Traumatisierung ist, lässt sich nicht allein am Straftatbestand ablesen, sondern ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei Forschungsarbeiten für das Kölner Opferhilfemodell haben Untersuchungen im Bereich der Psychotraumatologie ergeben, dass 25-30% aller Patienten nach mittelschweren traumatischen Ereignissen daraufhin eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelten.  
Opfer sind keine besonderen Menschen, sie sind durch bestimmte, traumatische Situationen zu Opfern geworden. Es sind keine schwierigen Menschen, sie befinden sich lediglich durch ihre Opferwerdung in schwierigen Situationen, die ihre Umwelt zuweilen überfordern. Wie stark der Verlust des Sicherheitsgefühls und die Traumatisierung ist, lässt sich nicht allein am Straftatbestand ablesen, sondern ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei Forschungsarbeiten für das Kölner Opferhilfemodell haben Untersuchungen im Bereich der Psychotraumatologie ergeben, dass 25-30% aller Patienten nach mittelschweren traumatischen Ereignissen daraufhin eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelten.  


Literatur
 
Marth, Dörte: Das Opfer. KrimJ 21.1989: 194-208.
== Literatur ==
Hassemer, Winfried; Reemtsma, Jan Philipp: Verbrechensopfer: Gesetz und Gerechtigkeit. München: C.H. Beck 2002.
 
Simon, Jonathan: Gewalt, Rache, Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 37, Jg. 49, 1997, S. 279-301.
*Marth, Dörte: Das Opfer. KrimJ 21.1989: 194-208.
*Hassemer, Winfried; Reemtsma, Jan Philipp: Verbrechensopfer: Gesetz und Gerechtigkeit. München: C.H. Beck 2002.
*Simon, Jonathan: Gewalt, Rache, Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 37, Jg. 49, 1997, S. 279-301.


[[Kategorie:Grundbegriffe der Kriminologie]]
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Anonymer Benutzer