Operative Fallanalyse: Unterschied zwischen den Versionen

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==Etymologie==
Die '''Operative Fallanalyse''' ist eine Methode der Rekonstruktion des Tathergangs zwecks Ermittlung des unbekannten Täters. Dabei wird der Kriminalfall in seine einzelnen Bestandteile zergliedert und dann einer bestimmten methodischen bzw. systematischen Untersuchung unterzogen. Im Gegensatz zu einer strategischen Auswertung ist die „Operative Fallanalyse“ aber unter kriminalistischen Gesichtspunkten auf den Einzelfall bezogen und strebt nicht nach allgemeingültigen Aussagen.


Der Begriff der „Operativen Fallanalyse“ spiegelt den Arbeitsprozess wider. Denn bei einer Fallanalyse wird der zugrunde liegende Kriminalfall in seine einzelnen Bestandteile zergliedert und dann einer bestimmten methodischen bzw. systematischen Untersuchung unterzogen. Im Gegensatz zu einer strategischen Auswertung ist die „Operative Fallanalyse“ aber unter kriminalistischen Gesichtspunkten auf den Einzelfall bezogen und strebt nicht nach allgemeingültigen Aussagen.
Die „Operative Fallanalyse“ befasst sich u.a. mit folgenden Fragen:
*WAS hat sich WANN WIE zugetragen?
*WARUM hat es sich auf die erkennbare Weise zugetragen?
Diese Fragen dienen als Zwischenschritte für die Annäherung an die entscheidende Frage, WER die Tat begangen haben könnte.
 
Während die Beantwortung der erste Frage klassisch kriminalistische Arbeit voraussetzt, begegnen sich bei der zweiten Frage [[Kriminalistik]] und [[Kriminologie]]. Denn gerade mit der Frage nach dem „Warum?“ befasst sich auch die Kriminologie.


==Definitionen==
==Definitionen==
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(Aus Schutz vor Missbrauch solcher Darstellung handelt es sich nur um eine sehr oberflächliche Schilderung der polizeilichen Arbeit. So kann die Arbeit jedoch zumindest ein wenig veranschaulicht werden.)
(Aus Schutz vor Missbrauch solcher Darstellung handelt es sich nur um eine sehr oberflächliche Schilderung der polizeilichen Arbeit. So kann die Arbeit jedoch zumindest ein wenig veranschaulicht werden.)
==Kriminologische Relevanz==
Die „Operative Fallanalyse“ befasst sich u.a. mit folgenden Fragen:
*WAS hat sich WANN WIE zugetragen?
*WARUM hat es sich auf die erkennbare Weise zugetragen?
Diese Fragen dienen als Zwischenschritte für die Annäherung an die entscheidende Frage, nämlich WER die Tat begangen haben könnte.
Während die Beantwortung der erste Frage klassisch kriminalistische Arbeit voraussetzt, begegnen sich bei der zweiten Frage [[Kriminalistik]] und [[Kriminologie]]. Denn gerade mit der Frage nach dem „Warum?“ befasst sich auch die Kriminologie.
Insbesondere die folgenden kriminologischen Erklärungsansätze finden bei der Suche nach dem „Warum“ ihre Berücksichtigung:
*„[[Rational Choice Theory]]“ (Theorie der rationalen Wahl)<br>
Der Rational Choice Ansatz von Cornish und Clarke (1986) basiert grundsätzlich auf der Annahme, dass ein Täter vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung, also dem Verhältnis des angestrebten kriminellen Gewinns zur Entdeckungswahrscheinlichkeit, über die Begehung einer Straftat entscheidet.
*„[[Routine activity theory|Routine Activity Approach]]“ (Routineaktivitäten und Straftaten)<br>
Der Routine Activity Approach von Cohen und Felson (1979) besagt, „dass sich Straftaten ganz überwiegend im Bereich der Alltagsroutinen der betroffenen Personen abspielen.“ [Dern et al. 2004, S. 20] (14) Voraussetzung hierfür ist das räumliche und zeitliche Zusammentreffen eines tatbereiten Täters, eines geeigneten Tatziels und die Schutzlosigkeit des Tatziels/Abwesenheit eines Kontrolleurs bzw. einer Kontrolle.
Da diese beiden Erklärungsansätze auf den ersten Blick gegensätzlich erscheinen, ist es von Bedeutung, dass der Rational Choice Ansatz nicht so zu verstehen ist, dass sich der Täter vor Begehung einer Straftat zwingend mit den zu erwartenden Folgen, seien es beispielsweise eine mögliche Bestrafung oder Langzeitwirkungen von Drogen, auseinandersetzt. Vielmehr geht der Rational Choice Ansatz davon aus, dass ein Täter vor Begehung einer Straftat erst einmal nachdenkt, wenn auch nur für einen Moment. Allerdings muss man in diesem Fall auch von der Perspektive des Täters ausgehen und darf nicht seine eigenen Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten zugrunde legen. Entscheidungskriterien dürften sich somit eher aus der Situation heraus ergeben, in der der Täter sich zum Zeitpunkt des Tatentschluss befindet.




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