Normverdeutlichungsgespräch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das NVG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Veränderung der Gesellschaftsstruktur und ihrer Werte. Durch die rasant voranschreitende Vermischung von Kulturen  und der nicht Schritt zu halten vermögenden Integration fremder Denkweisen und Normvorstellungen veränderte sich die öffentliche Wahrnehmung von Delikten. Durch die mediale Berichterstattung, einhergehend mit der sich durch die Flüchtlingsbewegung in den Jahren 2014 und 2015 ändernden politischen Lage an den südlichen, südöstlichen und östlichen EU-Außen Grenzen verstärkte sich die subjektive Wahrnehmung, dass einerseits die Kriminalität an sich steigen würde und zudem der Großteil der in Österreich begangenen Kriminalität von Fremden verursacht werden würde.  
Das NVG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Veränderung der Gesellschaftsstruktur und ihrer Werte. Durch die rasant voranschreitende Vermischung von Kulturen  und der nicht Schritt zu halten vermögenden Integration fremder Denkweisen und Normvorstellungen veränderte sich die öffentliche Wahrnehmung von Delikten. Durch die mediale Berichterstattung, einhergehend mit der sich durch die Flüchtlingsbewegung in den Jahren 2014 und 2015 ändernden politischen Lage an den südlichen, südöstlichen und östlichen EU-Außen Grenzen verstärkte sich die subjektive Wahrnehmung, dass einerseits die Kriminalität an sich steigen würde und zudem der Großteil der in Österreich begangenen Kriminalität von Fremden verursacht werden würde.  


Der erste Teil dieser Wahrnehmung kann objektiv nicht bestätigt werden, da die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesministeriums (kurz PKS) für Inneres seit dem Jahr 2006 einen veritablen Rückgang von angezeigten Delikten verzeichnet (siehe Grafik 4).  
Der erste Teil dieser Wahrnehmung kann objektiv nicht bestätigt werden, da die polizeiliche Kriminalstatistik (kurz PKS) des Bundesministeriums für Inneres seit dem Jahr 2006 einen veritablen Rückgang von angezeigten Delikten verzeichnet (siehe Grafik 4).  
Relativ groß ist aber nach dieser Statistik der Anteil von Fremden an der Gesamtkriminalität im Jahr 2015 mit 37 Prozent (Grafik 5). Von den insgesamt 250.618 im Jahr 2015 ermittelten Tätern waren 92.804 davon Fremde. Davon wiederum waren 15.332 des Diebstahles verdächtig. Der Diebstahl ist das in dieser Liste führende Delikt, gefolgt von Körperverletzungen (10.686 tatverdächtige Fremde).
Relativ groß ist aber nach dieser Statistik der Anteil von Fremden an der Gesamtkriminalität im Jahr 2015 mit 37 Prozent (Grafik 5). Von den insgesamt 250.618 im Jahr 2015 ermittelten Tätern waren 92.804 davon Fremde. Davon wiederum waren 15.332 des Diebstahles verdächtig. Der Diebstahl ist das in dieser Liste führende Delikt, gefolgt von Körperverletzungen (10.686 tatverdächtige Fremde).


Die PKS weist in absoluten Zahlen auf einen Anstieg von 38,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 hinsichtlich der durch Asylwerber verübten Straftaten hin, obwohl sich die Neigung delinquent zu werden von 2014 auf 2015 drastisch reduziert hat. Waren im Jahr 2014 von 1000 Asylwerbern noch 371 Personen straffällig, so wurden im Jahr 2015 nur mehr 161 Menschen zu Tätern.
Die PKS weist in absoluten Zahlen auf einen Anstieg von 38,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 hinsichtlich der durch Asylwerber verübten Straftaten hin, obwohl sich die Neigung delinquent zu werden innerhalb dieser Gruppe von 2014 auf 2015 drastisch reduziert hat. Waren im Jahr 2014 von 1000 Asylwerbern noch 371 Personen straffällig, so wurden im Jahr 2015 nur mehr 161 Menschen zu Tätern.


Wenn es auch bei dem Großteil dieser Delikte offenbar sein müsste, dass derartige Handlungen in allen Ländern pönalisiert werden, so liegt zumindest bei einigen Gesetzesübertretungen der Verdacht nahe, dass diese infolge des Mangels der Vertrautheit mit den hierzulande vorherrschenden Gesetzen und Normen verübt wurden und auf Irrtümern und Missverständnissen beruhten. Eine mögliche Erklärung dafür bietet die von Thorsten Sellin 1938 entwickelte Kulturkonflikttheorie, wonach sich soziale Spannungen durch den Unterschied der Kulturen des Heimatlandes und des Gastlandes ergeben, die durch diametral vorliegende Moralvorstellungen verstärkt werden (Ehrenmorde, Blutrache, unterschiedliches Frauenbild, usw.) (vgl. Schwind 2016, 150 ff).
Wenn es auch bei dem Großteil dieser Delikte offenbar sein müsste, dass derartige Handlungen in allen Ländern pönalisiert werden, so liegt zumindest bei einigen Gesetzesübertretungen der Verdacht nahe, dass diese infolge des Mangels der Vertrautheit mit den hierzulande vorherrschenden Gesetzen und Normen verübt wurden und auf Irrtümern und Missverständnissen beruhten. Eine mögliche Erklärung dafür bietet die von Thorsten Sellin 1938 entwickelte Kulturkonflikttheorie, wonach sich soziale Spannungen durch den Unterschied der Kulturen des Heimatlandes und des Gastlandes ergeben, die durch diametral vorliegende Moralvorstellungen verstärkt werden (Ehrenmorde, Blutrache, unterschiedliches Frauenbild, usw.) (vgl. Schwind 2016, 150 ff).
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