Normverdeutlichungsgespräch: Unterschied zwischen den Versionen

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==== '''Gewalt''' ====
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„Ist jede zielgerichtete Einwirkung eines Menschen auf einen anderen Menschen, die bei diesem zu einer physischen oder psychischen Schädigung führt (Schwind/Baumann 1990).
„Ist jede zielgerichtete Einwirkung eines Menschen auf einen anderen Menschen, die bei diesem zu einer physischen oder psychischen Schädigung führt". (Schwind/Baumann 1990).
Im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Führung eines Normverdeutlichungsgespräches sind beide Formen von Gewalt (psychische oder physische) und auch gefährliche Drohungen unter den Gewaltbegriff zu subsumieren.  
Im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Führung eines Normverdeutlichungsgespräches sind beide Formen von Gewalt (psychische oder physische) und auch gefährliche Drohungen unter den Gewaltbegriff zu subsumieren.  


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Das NVG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Veränderung der Gesellschaftsstruktur und ihrer Werte. Durch die rasant voranschreitende Vermischung von Kulturen  und der nicht Schritt zu halten vermögenden Integration fremder Denkweisen und Normvorstellungen veränderte sich die öffentliche Wahrnehmung von Delikten. Durch die mediale Berichterstattung, einhergehend mit der sich drastisch in den Jahren 2014 und 2015 ändernden politischen Lage an den südlichen, südöstlichen und östlichen EU-Außen Grenzen verstärkte sich die subjektive Wahrnehmung, dass einerseits die Kriminalität an sich steigen würde und zudem der Großteil der in Österreich begangenen Kriminalität von Fremden verursacht werden würde.  
Das NVG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Veränderung der Gesellschaftsstruktur und ihrer Werte. Durch die rasant voranschreitende Vermischung von Kulturen  und der nicht Schritt zu halten vermögenden Integration fremder Denkweisen und Normvorstellungen veränderte sich die öffentliche Wahrnehmung von Delikten. Durch die mediale Berichterstattung, einhergehend mit der sich durch die Flüchtlingsbewegung in den Jahren 2014 und 2015 ändernden politischen Lage an den südlichen, südöstlichen und östlichen EU-Außen Grenzen verstärkte sich die subjektive Wahrnehmung, dass einerseits die Kriminalität an sich steigen würde und zudem der Großteil der in Österreich begangenen Kriminalität von Fremden verursacht werden würde.  
Der erste Teil dieser Wahrnehmung kann objektiv nicht bestätigt werden, da die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesministeriums (kurz PKS) für Inneres seit dem Jahr 2006 einen veritablen Rückgang von angezeigten Delikten verzeichnet (siehe Grafik 4).  
 
Relativ groß ist aber nach dieser Statistik der Anteil von Fremden an der Gesamtkriminalität im Jahr 2015 mit 37 Prozent. Von den insgesamt 250.618 im Jahr 2015 ermittelten Tätern waren 92.804 davon Fremde. Davon wiederum waren 15.332 des Diebstahles verdächtig. Der Diebstahl ist das in dieser Liste führende Delikt, gefolgt von Körperverletzungen (10.686 Tatverdächtige Fremde).
Der erste Teil dieser Wahrnehmung kann objektiv nicht bestätigt werden, da die polizeiliche Kriminalstatistik (kurz PKS) des Bundesministeriums für Inneres seit dem Jahr 2006 einen veritablen Rückgang von angezeigten Delikten verzeichnet (siehe Grafik 4).  
Die PKS weist in absoluten Zahlen auf einen Anstieg von 38,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 hinsichtlich der durch Asylwerber verübten Straftaten hin, obwohl sich die Neigung delinquent zu werden von 2014 auf 2015 drastisch reduziert hat. Waren im Jahr 2014 von 1000 Asylwerbern noch 371 Personen straffällig, so wurden im Jahr 2015 nur mehr 161 Menschen zu Tätern.
Relativ groß ist aber nach dieser Statistik der Anteil von Fremden an der Gesamtkriminalität im Jahr 2015 mit 37 Prozent (Grafik 5). Von den insgesamt 250.618 im Jahr 2015 ermittelten Tätern waren 92.804 davon Fremde. Davon wiederum waren 15.332 des Diebstahles verdächtig. Der Diebstahl ist das in dieser Liste führende Delikt, gefolgt von Körperverletzungen (10.686 tatverdächtige Fremde).
Wenn auch es auch bei dem Großteil der Delikte offenbar sein müsste, dass derartige Handlungen in allen Ländern der pönalisiert werden, so liegt zumindest bei einigen Gesetzesübertretungen der Verdacht nahe, dass diese infolge des Mangels der Vertrautheit mit den hierzulande vorherrschenden Gesetzen und Normen verübt wurden und auf Irrtümern und Missverständnissen beruhten. Eine mögliche Erklärung dafür bietet die von Thorsten Sellin 1938 entwickelte Kulturkonflikttheorie, wonach sich soziale Spannungen durch den Unterschied der Kulturen des Heimatlandes und des Gastlandes ergeben, die durch diametral vorliegende Moralvorstellungen verstärkt werden (Ehrenmorde, Blutrache, unterschiedliches Frauenbild, usw.) (vgl. Schwind 2016, 150 ff).
 
Die PKS weist in absoluten Zahlen auf einen Anstieg von 38,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2014 hinsichtlich der durch Asylwerber verübten Straftaten hin, obwohl sich die Neigung delinquent zu werden innerhalb dieser Gruppe von 2014 auf 2015 drastisch reduziert hat. Waren im Jahr 2014 von 1000 Asylwerbern noch 371 Personen straffällig, so wurden im Jahr 2015 nur mehr 161 Menschen zu Tätern.
 
Wenn es auch bei dem Großteil dieser Delikte offenbar sein müsste, dass derartige Handlungen in allen Ländern pönalisiert werden, so liegt zumindest bei einigen Gesetzesübertretungen der Verdacht nahe, dass diese infolge des Mangels der Vertrautheit mit den hierzulande vorherrschenden Gesetzen und Normen verübt wurden und auf Irrtümern und Missverständnissen beruhten. Eine mögliche Erklärung dafür bietet die von Thorsten Sellin 1938 entwickelte Kulturkonflikttheorie, wonach sich soziale Spannungen durch den Unterschied der Kulturen des Heimatlandes und des Gastlandes ergeben, die durch diametral vorliegende Moralvorstellungen verstärkt werden (Ehrenmorde, Blutrache, unterschiedliches Frauenbild, usw.) (vgl. Schwind 2016, 150 ff).


Diese unterschiedlichen Sichtweisen, einhergehend mit noch nicht vollzogener Integration<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Integration]</ref> und dem zum Teil noch zu großen Sprachdefizit und manchmal auch mit dem fehlenden Willen, sich zu integrieren, macht es notwendig, über ein an sich schon durch seine Existenz als Normerhaltungsgarant funktionierendes Strafgesetzbuch eine Maßnahme zu setzen, die diese im Gesetz formulierten Straftatbestände eindringlicher verdeutlicht.
Diese unterschiedlichen Sichtweisen, einhergehend mit noch nicht vollzogener Integration<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Integration]</ref> und dem zum Teil noch zu großen Sprachdefizit und manchmal auch mit dem fehlenden Willen, sich zu integrieren, macht es notwendig, über ein an sich schon durch seine Existenz als Normerhaltungsgarant funktionierendes Strafgesetzbuch eine Maßnahme zu setzen, die diese im Gesetz formulierten Straftatbestände eindringlicher verdeutlicht.


=== '''Zusammenhänge mit der materiellen Realität''' ===
=== '''Zusammenhänge mit der materiellen Realität''' ===


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Die Maßnahme des NVG entwickelte sich in einer Situation des schon sehr hohen und sich durch den sich ständig erhöhenden Anteiles von Zuwanderern und Schutz- und Asylsuchenden Menschen in Österreich und Mitteleuropa. Ein Teil dieser Menschen fiel mit erhöhter [[Devianz]] auf und es konnte auch festgestellt werden, dass dieser nicht nur wirtschaftliche und ökonomische Motive (z.B. Eigentumskriminalität) zu Grund lagen, sondern auch gravierende Defizite in der Auffassung von Ausübung von Gewalt und der Achtung der sexuellen Integrität eines anderen vorlagen. Als Beispiele für die Problemstellung im Hinblick auf Eigentumsdelikte wird hier auf reisende Tätergruppierungen hingewiesen, deren Mitglieder sich aus dem Bereich der Balkanstaaten oder aus dem eurasischen Raum zusammensetzten. Im Bereich der Gewalt- und Raubkriminalität herrschten und herrschen Spannungen rivalisierender, ethnisch marginalisierter Jugendgruppierungen vor, deren Hemmschwelle im Hinblick auf Gewalt tief angesetzt ist. Bei einigen dieser ethnischen Gruppierungen wiederum konnte auch, wie schon angeführt, ein massiver Mangel an Akzeptanz in Richtung sexueller Selbstbestimmung festgestellt werden.  
Die Maßnahme des NVG entwickelte sich in einer Situation des schon sehr hohen und sich ständig erhöhenden Anteiles von Zuwanderern und Schutz- und Asylsuchenden Menschen in Österreich und Mitteleuropa. Ein Teil dieser Menschen fiel mit erhöhter Devianz auf und es konnte auch festgestellt werden, dass dieser Devianz nicht nur wirtschaftliche und ökonomische Motive (z.B. Eigentumskriminalität) zu Grund lagen. Auch hier wird wieder auf Daten aus der PKS verwiesen: 2015 waren 42.010 Fremde wegen Delikten gegen fremdes Vermögen (hier sind Diebstähle, Einbruchsdiebstähle und Betrugshandlungen zusammengefasst) tatverdächtig.
Im Lichte dieser Situation lässt sich die Maßnahme des Normverdeutlichungsgespräches als guter Ansatz sehen, einen Gleichstand der Einstellungen zu den Werten und Normen der im Staatsgebiet lebenden Menschen herzustellen.
Gravierende Defizite in der Auffassung von Ausübung von Gewalt führten dazu, dass die von Fremden begangenen Delikte gegen Leib und Leben mit 23.951 den zweiten Platz in der Liste der von Fremden verübten Delikte in der Kriminalstatistik einnehmen.  
 
Zum Teil gewalttätige Auseinandersetzungen rivalisierender ethnisch marginalisierter Jugendgruppieren (vornehmlich Migranten aus dem kaukasischen Raum und aus Afghanistan), sowie die gravierenden Auffassungsunterschiede hinsichtlich der sexuellen Selbstbestimmung, welche  wie aus den Medienberichterstattungen zu entnehmen ist, bei Flüchtlingen und Asylwerbenden aus den Maghreb-Staaten besonders hervorstechen (Bezug genommen wird hier auf die Vorgänge der Silvesternächte in Köln und Wien im Jahr 2015/2016. Anmerkung: Die Kriminalstatistik 2016 enthält keine Daten zur Delinquenz von Angehörigen der Maghreb-Staaten sondern weist lediglich darauf hin, dass 948 fremde Tatverdächtige strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verdächtig waren), tragen dazu bei, dass der Ruf nach Schärfungen in Blickrichtung auf normkonformes Verhalten erklingt.
 
Im Lichte dieser Situation lässt sich die Maßnahme des Normverdeutlichungsgespräches als guter Ansatz sehen, einen Gleichstand der Einstellungen zu den Werten und Normen der im Land lebenden Menschen herzustellen.
 




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*Statistik Austria Stand Jänner 2016 [http://www.statistik-austria.at/web_de/statistiken/index.html]
*Statistik Austria Stand Jänner 2016 [http://www.statistik-austria.at/web_de/statistiken/index.html]
*Kriminalstatistik 2015 [http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/krim_statistik/2015/1342016_Web_Sicherheit__2015.pdf]
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