Normverdeutlichungsgespräch: Unterschied zwischen den Versionen

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==== '''Gewalt''' ====
==== '''Gewalt''' ====


„Ist jede zielgerichtete Einwirkung eines Menschen auf einen anderen Menschen, die bei diesem zu einer physischen oder psychischen Schädigung führt (Schwind/Baumann 1990).
„Ist jede zielgerichtete Einwirkung eines Menschen auf einen anderen Menschen, die bei diesem zu einer physischen oder psychischen Schädigung führt". (Schwind/Baumann 1990).
Im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Führung eines Normverdeutlichungsgespräches sind beide Formen von Gewalt (psychische oder physische) und auch gefährliche Drohungen unter den Gewaltbegriff zu subsumieren.  
Im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Führung eines Normverdeutlichungsgespräches sind beide Formen von Gewalt (psychische oder physische) und auch gefährliche Drohungen unter den Gewaltbegriff zu subsumieren.  


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