Normverdeutlichungsgespräch: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Normverdeutlichgungsgespräch(in Folge NVG) ist eine im § 38b<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40185376&ResultFunctionToken=7b1c4e3a-6c9a-4b9d-9bfc-3fae9952ff67&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=SPG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=38b&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=29.01.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=]</ref> des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) normierte Maßnahme, wonach in bestimmten Fällen (zumeist nach strafbaren Handlungen), Menschen verpflichtet werden können, sich einem Prozess zu unterziehen, in welchem sie von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes über rechtskonformes Verhalten belehrt und auf die Folgen der zukünftigen Nichtbeachtung hingewiesen werden. Das NVG ist ein grundsätzliches Instrument (Zielgruppe sind sowohl in-, als auch ausländische Normbrecher) mit dem im Falle eines Normkonflikts reagiert wird, um weitere Delinquenz zu verhindern.
Das Normverdeutlichungsgespräch (in Folge NVG) ist eine im § 38b<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40185376&ResultFunctionToken=7b1c4e3a-6c9a-4b9d-9bfc-3fae9952ff67&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=SPG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=38b&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=29.01.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=]</ref> des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) normierte Maßnahme, wonach in bestimmten Fällen (zumeist nach strafbaren Handlungen), Menschen verpflichtet werden können, sich einem Prozess zu unterziehen, in welchem sie von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes über rechtskonformes Verhalten belehrt und auf die Folgen der zukünftigen Nichtbeachtung hingewiesen werden. Das NVG ist ein grundsätzliches Instrument (Zielgruppe sind sowohl in-, als auch ausländische Normbrecher) mit dem im Falle eines Normkonflikts reagiert wird, um weitere Delinquenz zu verhindern.




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