Noor Khan vs. Federation of Pakistan: Unterschied zwischen den Versionen

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1. dass die erwähnten Drohnenangriffe eine offenkundige Verletzung grundlegender Menschenrechte, der UNO-Charta, der Genfer Konvention etc. darstellen und daher als Kriegsverbrechen anzusehen sind
1. dass die erwähnten Drohnenangriffe eine offenkundige Verletzung grundlegender Menschenrechte, der UNO-Charta, der Genfer Konvention etc. darstellen und daher als Kriegsverbrechen anzusehen sind


2. das die Drohnenangriffe gegen eine Handvoll von angeblichen Kämpfern ("a handful of alleged militants"), die sich nicht im Kampf (Combat) mit den US-Streitkräften befinden, eine Bruch des Völkerrechts und der entsprechenden Konventionen darstellt  
2. das die Drohnenangriffe gegen eine Handvoll von angeblichen Kämpfern ("a handful of alleged militants"), die sich nicht im Kampf (combat) mit den US-Streitkräften befinden, eine Bruch des Völkerrechts und der entsprechenden Konventionen darstellt  


3. dass die oben erwähnten Zivilopfer, einschließlich Kinder/Säuglinge, Frauen und Teenager, unentschuldbare Verbrechen der USA bzw. des CIA darstellen
3. dass die oben erwähnten Zivilopfer, einschließlich Kinder/Säuglinge, Frauen und Teenager, unentschuldbare Verbrechen der USA bzw. des CIA darstellen
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