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1. dass die erwähnten Drohnenangriffe eine offenkundige Verletzung grundlegender Menschenrechte, der UNO-Charta, der Genfer Konvention etc. darstellen und daher als Kriegsverbrechen anzusehen sind | 1. dass die erwähnten Drohnenangriffe eine offenkundige Verletzung grundlegender Menschenrechte, der UNO-Charta, der Genfer Konvention etc. darstellen und daher als Kriegsverbrechen anzusehen sind | ||
2. das die Drohnenangriffe gegen eine Handvoll von angeblichen Kämpfern ("a handful of alleged militants"), die sich nicht im Kampf ( | 2. das die Drohnenangriffe gegen eine Handvoll von angeblichen Kämpfern ("a handful of alleged militants"), die sich nicht im Kampf (combat) mit den US-Streitkräften befinden, eine Bruch des Völkerrechts und der entsprechenden Konventionen darstellt | ||
3. dass die oben erwähnten Zivilopfer, einschließlich Kinder/Säuglinge, Frauen und Teenager, unentschuldbare Verbrechen der USA bzw. des CIA darstellen | 3. dass die oben erwähnten Zivilopfer, einschließlich Kinder/Säuglinge, Frauen und Teenager, unentschuldbare Verbrechen der USA bzw. des CIA darstellen |
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