Noor Khan vs. Federation of Pakistan: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Gericht lagen sechs Anträge der Anwälte der verschiedenen Kläger vor:
Dem Gericht lagen sechs Anträge der Anwälte der verschiedenen Kläger vor:
1. die Beklagten anzuweisen, sofort ihre staatliche Souveränität wahrzunehmen und den USA deutlich zu machen, dass keine weiteren Drohnenangriffe auf ihrem souveränen Territorium geduldet werden.
1. die Beklagten anzuweisen, sofort ihre staatliche Souveränität wahrzunehmen und den USA deutlich zu machen, dass keine weiteren Drohnenangriffe auf ihrem souveränen Territorium geduldet werden.
2. die Beklagten anzuweisen, das "Recht auf Leben" ihrer Bürger zu schützen und notfalls außergerichtliche Tötungen durch Drohnen, notfalls unter Einsatz von Gewalt zu verhindern
2. die Beklagten anzuweisen, das "Recht auf Leben" ihrer Bürger zu schützen und notfalls außergerichtliche Tötungen durch Drohnen, notfalls unter Einsatz von Gewalt zu verhindern
3. strafrechtliche Genugtuung dadurch zu schaffen, dass die zuständigen Behörden angewiesen werden, Strafverfahren entsprechend der einschlägigen pakistanischen Gesetze einzuleiten
3. strafrechtliche Genugtuung dadurch zu schaffen, dass die zuständigen Behörden angewiesen werden, Strafverfahren entsprechend der einschlägigen pakistanischen Gesetze einzuleiten
4. die Beklagten anzuweisen, unverzüglich den Sicherheitsrat  der Vereinten Nationen anzurufen und eine Resolution zu beantragen, in welcher diese Drohnenangriffe verurteilt und die USA zu veranlassen, diese zu beenden.
4. die Beklagten anzuweisen, unverzüglich den Sicherheitsrat  der Vereinten Nationen anzurufen und eine Resolution zu beantragen, in welcher diese Drohnenangriffe verurteilt und die USA zu veranlassen, diese zu beenden.
5. die Beklagten zu veranlassen, Daten über die Opfer der Drohnenangriffe zu sammeln und diese zu ermutigen ihre Beschwerden vor das UN Human Rights Council der UNO sowie den Special Rapporteur on extrajudicial, summary arbitrary executions zu bringen.
5. die Beklagten zu veranlassen, Daten über die Opfer der Drohnenangriffe zu sammeln und diese zu ermutigen ihre Beschwerden vor das UN Human Rights Council der UNO sowie den Special Rapporteur on extrajudicial, summary arbitrary executions zu bringen.
6. die Beklagten anzuweisen, ihr "Recht auf Entschädigung" entsprechend dem Völkergewohnheitsrecht etc. wahrzunehmen.
6. die Beklagten anzuweisen, ihr "Recht auf Entschädigung" entsprechend dem Völkergewohnheitsrecht etc. wahrzunehmen.
== Entscheidung des Gerichts ==
== Entscheidung des Gerichts ==
Der Präsident von Pakistan, das Parlament (durch einstimmige Entscheidung), der Premierminister und sein Kabinett, sowie die militärische Führung habe diese Angriffe offen verurteilt und bei den US-Behörden durch den Botschafter schwach protestiert (''lodged soft protests'').  Allerdings berufen sich die US-Behördendarauf, dass der damals herrschende Diktator, General und Präsident Parvez Musharaff für diese Angriffe eine mündliche Genehmigung erteilt habe. Es gäbe jedoch keinerlei schriftliche Bestätigung, welche diese Aussage der US-Regierung stützen könne.
Der Präsident von Pakistan, das Parlament (durch einstimmige Entscheidung), der Premierminister und sein Kabinett, sowie die militärische Führung habe diese Angriffe offen verurteilt und bei den US-Behörden durch den Botschafter schwach protestiert (''lodged soft protests'').  Allerdings berufen sich die US-Behördendarauf, dass der damals herrschende Diktator, General und Präsident Parvez Musharaff für diese Angriffe eine mündliche Genehmigung erteilt habe. Es gäbe jedoch keinerlei schriftliche Bestätigung, welche diese Aussage der US-Regierung stützen könne.
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