Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 93: Zeile 93:
   
   
Aus Sicht der Fraktion von ''Bündnis 90/die Grünen'' verfehlt das NpSG die angestrebten Ziele in mehrfacher Hinsicht:<ref>Entschließungsantrag BT-Drs 18/9708[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809708.pdf ]</ref>
Aus Sicht der Fraktion von ''Bündnis 90/die Grünen'' verfehlt das NpSG die angestrebten Ziele in mehrfacher Hinsicht:<ref>Entschließungsantrag BT-Drs 18/9708[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809708.pdf ]</ref>
Die Fraktion geht davon aus, dass durch die restriktive Verbotspolitik erst ein Markt für NPS geschaffen wurde. Es sei insbesondere davon auszugehen, dass viele NPS als Ersatz für Cannabis konsumiert würden. Die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen und/oder Probleme hinsichtlich Fahrerlaubnis/Führerschein seien demnach häufig die Motive für den Konsum von NPS. Eine Regulierung von Cannabis, wie mit dem Cannabiskontrollgesetz von der Fraktion vorgeschlagen <ref>Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) BT-Drs 18/4204)[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/655/65549.html]</ref>, wäre daher besser geeignet um der Verbreitung von NPS entgegenzuwirken.
Die Fraktion geht davon aus, dass durch die restriktive Verbotspolitik erst ein Markt für NPS geschaffen wurde. Es sei insbesondere davon auszugehen, dass viele NPS als Ersatz für Cannabis konsumiert würden. Die Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen und/oder Probleme hinsichtlich Fahrerlaubnis/Führerschein seien demnach häufig die Motive für den Konsum von NPS. Statt neuer Verbote wäre eine Regulierung von Cannabis, wie mit dem Cannabiskontrollgesetz von der Fraktion vorgeschlagen <ref>Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG) BT-Drs 18/4204)[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/655/65549.html]</ref>, daher besser geeignet um der Verbreitung von NPS entgegenzuwirken.
Darüber hinaus wurde für eine Stärkung von suchtpräventiven Maßnahmen und einer wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der repressiven Anteile der aktuellen Drogenpolitik plädiert.
Darüber hinaus wurde für eine Stärkung von suchtpräventiven Maßnahmen und einer wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der repressiven Anteile der aktuellen Drogenpolitik plädiert.


Durch die Fraktion der Partei ''Die Linke'' wurde sich mittels Antrag  „für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“<ref>Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen BT-Drs 18/8459[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/742/74252.html]</ref> ebenfalls für ein grundsätzliches drogenpolitisches Umdenken ausgesprochen, insbesondere einer Entkriminalisierung der Konsumenten. Hinsichtlich der NPS sollte sich die Drogenpolitik weniger mit den Folgen sondern vor allem mit den Ursachen des Konsums befassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt.
Durch die Fraktion der Partei ''Die Linke'' wurde sich mittels Antrag  „für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“<ref>Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen BT-Drs 18/8459[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/742/74252.html]</ref> ebenfalls für ein grundsätzliches drogenpolitisches Umdenken ausgesprochen, insbesondere einer Entkriminalisierung der Konsumenten. Hinsichtlich der NPS sollte sich die Drogenpolitik weniger mit den Folgen, sondern vor allem mit den Ursachen des Konsums befassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt.


Seitens der ''CDU'' wird davon ausgegangen, dass von dem Gesetz eine Signalwirkung bzgl. der Gefährlichkeit der NPS ausgehen wird. Zudem sei mit dem Gesetz die strafrechtliche Verfolgung von Händlern und Herstellern möglich. Die Substanzen könnten nun erforscht und in das BtMG überführt werden.  
Seitens der ''CDU'' wird davon ausgegangen, dass von dem Gesetz eine Signalwirkung bzgl. der Gefährlichkeit der NPS ausgehen wird. Die Substanzen könnten nun erforscht und bei Bedarf in das BtMG überführt werden. Zudem sei mit dem Gesetz die strafrechtliche Verfolgung von Händlern und Herstellern möglich, unabhängig von einer Aufnahme der Stoffe in das BtMG.
Auch die Fraktion der ''SPD'' verwies auf die hohe Notwendigkeit, die hinsichtlich einer strafrechtlichen Regulierung bestanden hätte und nun mit dem Gesetz geschaffen worden sei. Die eindeutige Trennung von Konsumenten und Handeltreibenden, die eine "Entkriminalisierung der Konsumenten" bedeute, wurde als „die Stärke des Gesetzes“ hervor gehoben.<ref>Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drs 18/9699[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809699.pdf]</ref>
Die Fraktion der ''SPD'' verwies auf die hohe Notwendigkeit, die hinsichtlich einer strafrechtlichen Regulierung bestanden hätte und nun mit dem Gesetz geschaffen worden sei. Die eindeutige Trennung von Konsumenten und Handeltreibenden, die eine "Entkriminalisierung der Konsumenten" bedeute, wurde als „die Stärke des Gesetzes“ hervor gehoben.<ref>Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drs 18/9699[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809699.pdf]</ref>
   
   
Seitens der Innenminister der Länder wurden durch den ''Bundesrat'' Bedenken geäußert, ob eine ausreichend abschreckende Wirkung erzielt werden kann, wenn der Besitz nicht bestraft wird. Es wurde beantragt, dies zu ändern und sich bzgl. des Strafrahmens am Konzept des BtMG statt am AMG zu orientieren. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dass eine Gleichsetzung mit den Betäubungsmitteln nicht verhältnismäßig wäre, zudem würden die gefährlichen Stoffe letztlich in das BtMG überführt werden.<ref>Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, BT-Drs 18/9129[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809129.pdf]</ref> Am 14.10.16 hat der Bundesrat dem Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausshusses zugestimmt.<ref> Plenarprotokoll 949, Top 7 S.414B-414C[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/949.pdf#P.414]</ref>
Seitens der Innenminister der Länder wurden durch den ''Bundesrat'' Bedenken geäußert, ob eine ausreichend abschreckende Wirkung erzielt werden kann, wenn der Besitz nicht bestraft wird. Es wurde beantragt, dies zu ändern und sich bzgl. des Strafrahmens am Konzept des BtMG statt am AMG zu orientieren. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dass eine Gleichsetzung mit den Betäubungsmitteln nicht verhältnismäßig wäre, zudem würden die gefährlichen Stoffe letztlich in das BtMG überführt werden.<ref>Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, BT-Drs 18/9129[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809129.pdf]</ref> Am 14.10.16 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es wurde darauf verzichtet, wegen der o.g. Differenzen den Vermittlungsausschuss anzurufen.<ref> Plenarprotokoll 949, Top 7 S.414B-414C[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/949.pdf#P.414]</ref>


Der parlamentarische Beratungsverlauf zum Gesetzgebungsverfahren kann über das Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP) nachvollzogen werden.<ref>Gesetzgebungsverfahren, Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe, DIP[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/740/74010.html]</ref>
Der parlamentarische Beratungsverlauf zum Gesetzgebungsverfahren kann über das Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP) nachvollzogen werden.<ref>Gesetzgebungsverfahren, Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe, DIP[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/740/74010.html]</ref>
156

Bearbeitungen