Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Kritikpunkte hinsichtlich der Praxistauglichkeit (vgl. Fährmann et al 2016, S. 20ff.):  
Kritikpunkte hinsichtlich der Praxistauglichkeit des NpSG (vgl. Fährmann et al 2016, S. 20ff.):  


* Das ''Stoffgruppensystem'' löse das Problem der Stoffveränderunug nicht, Hersteller weichen auf andere, womöglich noch riskantere Zusammensetzungen aus. Stoffe, die den beiden Gruppen nicht zugeordnert werden können, bleiben weiterhin unreguliert. Gleichzeitig werden über die Stoffgruppenzuordnung auch ungefährliche, möglicherweise nützliche Substanzen verboten.
* Das ''Stoffgruppensystem'' löse das Problem der Stoffveränderunug nicht, Hersteller weichen auf andere, womöglich noch riskantere Zusammensetzungen aus. Stoffe, die den beiden Gruppen nicht zugeordnert werden können, bleiben weiterhin unreguliert. Gleichzeitig werden über die Stoffgruppenzuordnung auch ungefährliche, möglicherweise nützliche Substanzen verboten.
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