Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgrund der Vielzahl der Stoffe, des daher allgemein schwierig einzuschätzenden, im Einzelfall oftmals hohen Risikopotentials, sowie des leichten Zugangs und der Verfügbarkeit der NPS, erfuhr das Thema auch auf gesundheits- und drogenpolitischer Ebene zunehmend Aufmerksamkeit. Im Sucht- und Drogenbericht 2016 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird von 39 Todesfällen in Zusammenhang mit dem Konsum von NPS für das Jahr 2015 ausgegangen. Das [[Bundeskriminalamt]] habe für das selbe Jahr Kenntnis von „mehreren hundert, teilweise lebensbedrohlichen Intoxikationen".<ref>Bundeskriminalamt (2016), Neue psychoaktive Stoffe Gesetz tritt in Kraft. Gemeinsame Presseerklärung mit BMG[https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2016/Presse2016/161125_InKrafttretenNpSG.html?nn=61060]</ref>  
Aufgrund der Vielzahl der Stoffe, des daher allgemein schwierig einzuschätzenden, im Einzelfall oftmals hohen Risikopotentials, sowie des leichten Zugangs und der Verfügbarkeit der NPS, erfuhr das Thema auch auf gesundheits- und drogenpolitischer Ebene zunehmend Aufmerksamkeit. Im Sucht- und Drogenbericht 2016 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird von 39 Todesfällen in Zusammenhang mit dem Konsum von NPS für das Jahr 2015 ausgegangen. Das [[Bundeskriminalamt]] habe für das selbe Jahr Kenntnis von „mehreren hundert, teilweise lebensbedrohlichen Intoxikationen".<ref>Bundeskriminalamt (2016), Neue psychoaktive Stoffe Gesetz tritt in Kraft. Gemeinsame Presseerklärung mit BMG[https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2016/Presse2016/161125_InKrafttretenNpSG.html?nn=61060]</ref>  
[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beobachtungsstelle_f%C3%BCr_Drogen_und_Drogensucht Die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)] weist darauf hin, dass bundesweit verlässliche Daten hinsichtlich des Konsums und der Verbreitung von NPS fehlen. Die vorliegenden Informationen würden auf eine Lebenszeitprävalenz von 2,8% bei der Allgemeinbevölkerung und 2,2% bei den 18-25jährigen hinweisen, mit leicht steigender Tendenz.<ref>Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (2016), Kurzbericht, Situation illegaler Drogen in Deutschland [http://www.dbdd.de/images/2016/EBDD_Publikations/kurzbericht_illegale_drogen_deutschland_2015-2016.pdf]</ref> Werse und Morgenstern haben bei ihrer Befragung von NPS-Konsumenten herausgefunden, dass mit der Legalität zusammenhängende Faktoren beim Konsum von NPS vor allem bei regelmäßigen Konsumenten relevant sind (S. 36ff). Demnach werden NPS konsumiert, weil sie verhältnismäßig leicht und preisgünstig beschafft werden können. Für die Gelegenheitskonsumenten spiele es hingegen keine gewichtige Rolle, ob es sich um eine legale oder illegale Substanz handelt (ebd).
Die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) weist darauf hin, dass bundesweit verlässliche Daten hinsichtlich des Konsums und der Verbreitung von NPS fehlen. Die vorliegenden Informationen würden auf eine Lebenszeitprävalenz von 2,8% bei der Allgemeinbevölkerung und 2,2% bei den 18-25jährigen hinweisen, mit leicht steigender Tendenz.<ref>Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (2016), Kurzbericht, Situation illegaler Drogen in Deutschland [http://www.dbdd.de/images/2016/EBDD_Publikations/kurzbericht_illegale_drogen_deutschland_2015-2016.pdf]</ref> Werse und Morgenstern haben bei ihrer Befragung von NPS-Konsumenten herausgefunden, dass mit der Legalität zusammenhängende Faktoren beim Konsum von NPS vor allem bei regelmäßigen Konsumenten relevant sind (S. 36ff). Demnach werden NPS konsumiert, weil sie verhältnismäßig leicht und preisgünstig beschafft werden können. Für die Gelegenheitskonsumenten spiele es hingegen keine gewichtige Rolle, ob es sich um eine legale oder illegale Substanz handelt (ebd).
Aus Sicht des Gesetzgebers bestand Handlungsbedarf weil davon ausgegangen werden muss, dass die NPS ein vergleichbares gesundheitliches Gefahrenpotential besitzen wie die offiziell bekannten und durch das Betäubungsmittelgesetz oder Arzneimittelgesetz regulierten Substanzen und Stoffe.  
Aus Sicht des Gesetzgebers bestand Handlungsbedarf weil davon ausgegangen werden muss, dass die NPS ein vergleichbares gesundheitliches Gefahrenpotential besitzen wie die offiziell bekannten und durch das Betäubungsmittelgesetz oder Arzneimittelgesetz regulierten Substanzen und Stoffe.  


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