Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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* Das Problem kann nicht auf nationaler Ebene allein  gelöst werden sondern bedarf koordinierter Ansätze auf europäischer und internationaler Ebene
* Das Problem kann nicht auf nationaler Ebene allein  gelöst werden sondern bedarf koordinierter Ansätze auf europäischer und internationaler Ebene


Darüber hinaus wurde auch auf sachverständiger-fachlicher Ebene die Diskussion um das NpSG genutzt, um für oder gegen die Notwendigkeit eines [[Drogen sind keine Angelegenheit des Strafrechts|drogenpolitischen Paradigmenwechsels]] zu argumentieren. Dabei wird entweder von einer grundsätzlichen Wirksamkeit der aktuellen drogenpolitischen Strategie (vgl. Thomasius 2016, S.11ff), oder der allgemeinen Notwenigkeit größerer Veränderungen hinsichtlich der Regulierung und Kontrolle im Umgang mit Drogen bzw. psychoaktiven Substanzen ausgegangen (vgl. Eggers/Werse 2015, S. 108ff.).
Darüber hinaus wurde auch auf sachverständiger-fachlicher Ebene die Diskussion um das NpSG genutzt, um für oder gegen die Notwendigkeit eines [[Legalisierung: Optionen|drogenpolitischen Paradigmenwechsels]] zu argumentieren. Dabei wird entweder von einer grundsätzlichen Wirksamkeit der aktuellen drogenpolitischen Strategie (vgl. Thomasius 2016, S.11ff), oder der allgemeinen Notwenigkeit größerer Veränderungen hinsichtlich der Regulierung und Kontrolle im Umgang mit Drogen bzw. psychoaktiven Substanzen ausgegangen (vgl. Eggers/Werse 2015, S. 108ff.).


Werse und Morgenstern hatten auf die paradoxe Situation hingewiesen, dass erfahrene Konsumenten aus rechtlichen Gründen auf Substanzen ausweichen, die zumindest teilweise gefährlicher sind als die bekannten aber illegalen Drogen. Das sei ein Beleg dafür, "dass die Umsetzung des BtMG hier eher negative als positive Folgen mit sich bringt". Davon ausgehend, dass ein Verbot jeglicher neuer Substanzen kaum realisierbar sei, würde "das Legal-High Phänomen eher einen Anlass zum grundsätzlichen Überdenken der derzeitigen Rechtslage bieten."(S.65f)
Werse und Morgenstern hatten auf die paradoxe Situation hingewiesen, dass erfahrene Konsumenten aus rechtlichen Gründen auf Substanzen ausweichen, die zumindest teilweise gefährlicher sind als die bekannten aber illegalen Drogen. Das sei ein Beleg dafür, "dass die Umsetzung des BtMG hier eher negative als positive Folgen mit sich bringt". Davon ausgehend, dass ein Verbot jeglicher neuer Substanzen kaum realisierbar sei, würde "das Legal-High Phänomen eher einen Anlass zum grundsätzlichen Überdenken der derzeitigen Rechtslage bieten."(S.65f)
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