Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Darüber hinaus wurde für eine Stärkung von suchtpräventiven Maßnahmen und einer wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der repressiven Anteile der aktuellen Drogenpolitik plädiert.
Darüber hinaus wurde für eine Stärkung von suchtpräventiven Maßnahmen und einer wissenschaftlichen Überprüfung der Auswirkungen der repressiven Anteile der aktuellen Drogenpolitik plädiert.


Durch die Fraktion der Partei ''Die Linke'' wurde sich mittels Antrag  „für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“<ref>Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen BT-Drs 18/8459[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/742/74252.html]</ref> ebenfalls für ein grundsätzliches drogenpolitisches Umdenken ausgesprochen, insbesondere einer Entkriminalisierung der Konsumenten. Hinsichtlich der NPS sollte sich die Drogenpolitik weniger mit den Folgen sondern vor allem den Ursachen des Konsums befassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt.
Durch die Fraktion der Partei ''Die Linke'' wurde sich mittels Antrag  „für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“<ref>Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen BT-Drs 18/8459[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/742/74252.html]</ref> ebenfalls für ein grundsätzliches drogenpolitisches Umdenken ausgesprochen, insbesondere einer Entkriminalisierung der Konsumenten. Hinsichtlich der NPS sollte sich die Drogenpolitik weniger mit den Folgen sondern vor allem mit den Ursachen des Konsums befassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der großen Koalition abgelehnt.


Seitens der ''CDU'' wird davon ausgegangen, dass von dem Gesetz eine Signalwirkung bzgl. der Gefährlichkeit der NPS ausgehen wird. Zudem sei mit dem Gesetz die strafrechtliche Verfolgung von Händlern und Herstellern möglich. Die Substanzen können nun erforscht und in das BtMG überführt werden.  
Seitens der ''CDU'' wird davon ausgegangen, dass von dem Gesetz eine Signalwirkung bzgl. der Gefährlichkeit der NPS ausgehen wird. Zudem sei mit dem Gesetz die strafrechtliche Verfolgung von Händlern und Herstellern möglich. Die Substanzen könnten nun erforscht und in das BtMG überführt werden.  
Auch die Fraktion der ''SPD'' verwies auf die hohe Notwendigkeit, die hinsichtlich einer strafrechtlichen Regulierung bestanden hätte und nun mit dem Gesetz geschaffen worden sei. Die eindeutige Trennung von Konsumenten und Handeltreibenden, die eine Entkriminalisierung der Konsumenten bedeute, wurde als „die Stärke des Gesetzes“ hervor gehoben.<ref>Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drs 18/9699[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809699.pdf]</ref>
Auch die Fraktion der ''SPD'' verwies auf die hohe Notwendigkeit, die hinsichtlich einer strafrechtlichen Regulierung bestanden hätte und nun mit dem Gesetz geschaffen worden sei. Die eindeutige Trennung von Konsumenten und Handeltreibenden, die eine "Entkriminalisierung der Konsumenten" bedeute, wurde als „die Stärke des Gesetzes“ hervor gehoben.<ref>Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drs 18/9699[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809699.pdf]</ref>
   
   
Seitens der Innenminister der Länder wurden durch den ''Bundesrat'' Bedenken geäußert, ob eine ausreichend abschreckende Wirkung erzielt werden kann, wenn der Besitz nicht bestraft wird. Es wurde beantragt, dies zu ändern und sich bzgl. des Strafrahmens am Konzept des BtMG statt am AMG zu orientieren. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dass eine Gleichsetzung mit den Betäubungsmitteln nicht verhältnismäßig wäre, zudem würden die gefährlichen Stoffe in das BtMG überführt werden.<ref>Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, BT-Drs 18/9129[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809129.pdf]</ref> Am 14.10.16 hat der Bundesrat dem Gesetz ohne Anrufung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsausschuss Vermittlungsausshusses] zugestimmt.<ref> Plenarprotokoll 949, Top 7 S.414B-414C[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/949.pdf#P.414]</ref>
Seitens der Innenminister der Länder wurden durch den ''Bundesrat'' Bedenken geäußert, ob eine ausreichend abschreckende Wirkung erzielt werden kann, wenn der Besitz nicht bestraft wird. Es wurde beantragt, dies zu ändern und sich bzgl. des Strafrahmens am Konzept des BtMG statt am AMG zu orientieren. Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dass eine Gleichsetzung mit den Betäubungsmitteln nicht verhältnismäßig wäre, zudem würden die gefährlichen Stoffe letztlich in das BtMG überführt werden.<ref>Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, BT-Drs 18/9129[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809129.pdf]</ref> Am 14.10.16 hat der Bundesrat dem Gesetz ohne Anrufung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsausschuss Vermittlungsausshusses] zugestimmt.<ref> Plenarprotokoll 949, Top 7 S.414B-414C[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/949.pdf#P.414]</ref>


Der parlamentarische Beratungsverlauf zum Gesetzgebungsverfahren kann über das [https://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentations-_und_Informationssystem_f%C3%BCr_Parlamentarische_Vorg%C3%A4nge Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP)] nachvollzogen werden.<ref>DIP Gesetzgebungsverfahren[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/740/74010.html]</ref>
Der parlamentarische Beratungsverlauf zum Gesetzgebungsverfahren kann über das [https://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentations-_und_Informationssystem_f%C3%BCr_Parlamentarische_Vorg%C3%A4nge Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP)] nachvollzogen werden.<ref>DIP Gesetzgebungsverfahren[http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/740/74010.html]</ref>
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