Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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In der Praxis wurde zudem eine Strafverfolgung über das Arzneimittelgesetz praktiziert. Diese Handhabung wurde zunächst durch den Bundesgerichtshof, und 2014 bestätigt vom Europäischen Gerichtshof, für unzulässig erklärt. Sinngemäß wurde entschieden, dass NPS nicht als Arzneimittel im Sinne des Gesetzes erfasst werden können, da sie nur konsumiert werden um einen Rauschzustand hervorzurufen, darüber hinaus aber keinen, der menschlichen Gesundheit zuträglichen Nutzen haben.<ref>Europäischer Gerichtshof, Az. C-358/13 u. C-181/14 Urteil vom 10.07.2014[http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=375726]</ref>
In der Praxis wurde zudem eine Strafverfolgung über das Arzneimittelgesetz praktiziert. Diese Handhabung wurde zunächst durch den Bundesgerichtshof, und 2014 bestätigt vom Europäischen Gerichtshof, für unzulässig erklärt. Sinngemäß wurde entschieden, dass NPS nicht als Arzneimittel im Sinne des Gesetzes erfasst werden können, da sie nur konsumiert werden um einen Rauschzustand hervorzurufen, darüber hinaus aber keinen, der menschlichen Gesundheit zuträglichen Nutzen haben.<ref>Europäischer Gerichtshof, Az. C-358/13 u. C-181/14 Urteil vom 10.07.2014[http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154827&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=375726]</ref>


Anders als das BtMG unterscheidet das NpSG nicht zwischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsf%C3%A4higkeit#Strafrecht verkehrsfähigen] und/oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflicht verschreibungsfähigen] Substanzen. Über §3 Absatz 2 wird soll ein gesetzteskonformer Umgang mit NPS im Bereich Wissenschaft und Forschung gewährleistet werden.
Anders als das BtMG unterscheidet das NpSG nicht zwischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsf%C3%A4higkeit#Strafrecht verkehrsfähigen] und/oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflicht verschreibungsfähigen] Substanzen. Über §3 Absatz 2 soll ein gesetzteskonformer Umgang mit NPS im Bereich Wissenschaft und Forschung gewährleistet werden.
Das NpSG ist als eigenständiges Gesetz konzipiert, soll aber strukturell mit den Nachbargesetzen BtMG und AMG zusammenwirken. Einzelne NPS sollen auch weiterhin dem BtMG unterstellt werden, wenn die sachverständige Bewertung ein entsprechendes Gefahrenpotential ergeben hat. Die Zugehörigkeit zu einer der definierten Stoffgruppen vorausgesetzt, soll dann übergangsweise das NpSG greifen, bis das Verfahren zur Aufnahme in das BtMG abgeschlossen ist.
Das NpSG ist als eigenständiges Gesetz konzipiert, soll aber strukturell mit den Nachbargesetzen BtMG und AMG zusammenwirken. Einzelne NPS sollen auch weiterhin dem BtMG unterstellt werden, wenn die sachverständige Bewertung ein entsprechendes Gefahrenpotential ergeben hat. Die Zugehörigkeit zu einer der definierten Stoffgruppen vorausgesetzt, soll dann übergangsweise das NpSG greifen, bis das Verfahren zur Aufnahme in das BtMG abgeschlossen ist.


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