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| §5 Einziehung und [https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Verfall erweiterter Verfall] || Regelt die Einziehung von Gegenständen bei Straftaten | | §5 Einziehung und [https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Verfall erweiterter Verfall] || Regelt die Einziehung von Gegenständen bei Straftaten | ||
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| §6 | | §6 Datenüberermittlung || Regelt den behördlichen Austausch von personenbezogenen Daten | ||
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| §7 Verordnungsermächtigung || Regelt die Erweiterung und Neuaufnahme von Stoffgruppen per [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverordnung#Deutschland Rechtsverordnung] | | §7 Verordnungsermächtigung || Regelt die Erweiterung und Neuaufnahme von Stoffgruppen per [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverordnung#Deutschland Rechtsverordnung] | ||
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|} | |} | ||
Die Strafzumessung reicht beim [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundtatbestand Grundtatbestand] von einer[https://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(Deutschland) Geldstrafe] bis 3 Jahre [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]], der [https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifikation_(Strafrecht) Qualifikationstatbestand] sieht bis zu 10 | Die Strafzumessung reicht beim [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundtatbestand Grundtatbestand] von einer[https://de.wikipedia.org/wiki/Geldstrafe_(Deutschland) Geldstrafe] bis 3 Jahre [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]], der [https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifikation_(Strafrecht) Qualifikationstatbestand] sieht 1 bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe vor: | ||
* bei Abgabe von NPS an Personen unter 18 Jahren | * bei Abgabe von NPS an Personen unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre | ||
* bei Gewerbs- oder bandenmäßigen Verstößen | * bei Gewerbs- oder bandenmäßigen Verstößen | ||
* bei schweren Gesundheitsgefährdungen | * bei schweren und/oder viele Menschen betreffenden Gesundheitsgefährdungen | ||
Aktuell erfasst das Gesetz 2 Stoffgruppen: | Aktuell erfasst das Gesetz 2 Stoffgruppen: | ||
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Nach offiziellen Schätzungen werden mit diesen beiden Stoffgruppen etwa 83% der aktuell auf dem Markt befindlichen NPS erfasst.<ref>Europäischer Drogenbericht 2016, S.33 [http://www.dbdd.de/images/EDR_2016/edr_2016_de.pdf]</ref> | Nach offiziellen Schätzungen werden mit diesen beiden Stoffgruppen etwa 83% der aktuell auf dem Markt befindlichen NPS erfasst.<ref>Europäischer Drogenbericht 2016, S.33 [http://www.dbdd.de/images/EDR_2016/edr_2016_de.pdf]</ref> | ||
Über die Rechtsverordnung (§7) ist gewährleistet, dass weitere Stoffgruppen | Über die Rechtsverordnung (§7) ist gewährleistet, dass das Gesetz um weitere Stoffgruppen ergänzt werden kann, wenn von einer missbräuchlichen Verwendung als Rauschmittel und einer konkreten Gefährdung für die Gesundheit auszugehen ist. Erforderlich für eine Erweiterung ist die Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz und der Finanzen. Außerdem sind [https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger Sachverständige] einzubeziehen. | ||
==Hintergründe des gesetzlichen Regelungsbedarfs == | ==Hintergründe des gesetzlichen Regelungsbedarfs == |
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