Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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===Fachliche Kritik===
===Fachliche Kritik===
Auch auf Sachverständigen- wissenschaftlicher Ebene wurde die Diskussion um das NpSG genutzt um für oder gegen die Notwendigkeit eines [[Drogen sind keine Angelegenheit des Strafrechts|drogenpolitischen Paradigmenwechsels]] zun argumentieren. Dabei wird entweder von einer grundsätzlichen Wirksamkeit der aktuellen drogenpolitischen Strategie (vgl. Thomasius 2016, S.11ff), oder der allgemeinen Notwenigkeit größerer Veränderungen hinsichtlich der Regulierung und Kontrolle im Umgangs mit Drogen bzw. psychoaktiven Substanzen ausgegangen (vgl. Eggers/Werse 2015, S. 108ff.).
Werse und Morgenstern haben bei ihrer 2011 durchgeführten Befragung von NPS-Konsumenten herausgefunden, dass mit der Legalität zusammenhängende Faktoren beim Konsum von NPS vor allem bei regelmäßigen Konsumenten relevant sind (S.36). Wenn erfahrene Konsumenten aus rechtlichen Gründen auf Substanzen ausweichen, die zumindest teilweise gefährlicher sind als die bekannten, illegalen Drogen, sei das ein Beleg dafür, "dass die Umsetzung des BtMG hier eher negative als positive Folgen mit sich bringt". Davon ausgehend, dass ein Verbot jeglicher neuer Substanzen kaum realisierbar sei, würde "das Legal-High Phänomen eher einen Anlass zum grundsätzlichen Überdenken der derzeitigen Rechtslage bieten."(ebd. S.65)


Weitere Kritikpunkte sind (vgl. Fährmann et al 2016, S. 20ff.):  
 
Kritikpunkte hinsichtlich der Praxistauglichkeit (vgl. Fährmann et al 2016, S. 20ff.):  


* Das ''Stoffgruppensystem'' löse das Problem der Stoffveränderunug nicht, Hersteller weichen auf andere, womöglich noch riskantere Zusammensetzungen aus. Stoffe, die den beiden Gruppen nicht zugeordnert werden können, bleiben weiterhin unreguliert. Gleichzeitig werden über die Stoffgruppenzuordnung auch ungefährliche, möglicherweise nützliche Substanzen verboten.
* Das ''Stoffgruppensystem'' löse das Problem der Stoffveränderunug nicht, Hersteller weichen auf andere, womöglich noch riskantere Zusammensetzungen aus. Stoffe, die den beiden Gruppen nicht zugeordnert werden können, bleiben weiterhin unreguliert. Gleichzeitig werden über die Stoffgruppenzuordnung auch ungefährliche, möglicherweise nützliche Substanzen verboten.
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* Das Problem kann nicht auf nationaler Ebene allein  gelöst werden sondern bedarf koordinierter Ansätze auf europäischer und internationaler Ebene
* Das Problem kann nicht auf nationaler Ebene allein  gelöst werden sondern bedarf koordinierter Ansätze auf europäischer und internationaler Ebene
Darüber hinaus wurde auch auf Sachverständigen- fachlicher Ebene die Diskussion um das NpSG genutzt, um für oder gegen die Notwendigkeit eines [[Drogen sind keine Angelegenheit des Strafrechts|drogenpolitischen Paradigmenwechsels]] zu argumentieren. Dabei wird entweder von einer grundsätzlichen Wirksamkeit der aktuellen drogenpolitischen Strategie (vgl. Thomasius 2016, S.11ff), oder der allgemeinen Notwenigkeit größerer Veränderungen hinsichtlich der Regulierung und Kontrolle im Umgang mit Drogen bzw. psychoaktiven Substanzen ausgegangen (vgl. Eggers/Werse 2015, S. 108ff.).
Werse und Morgenstern haben bei ihrer 2011 durchgeführten Befragung von NPS-Konsumenten herausgefunden, dass mit der Legalität zusammenhängende Faktoren beim Konsum von NPS vor allem bei regelmäßigen Konsumenten relevant sind (S.36). Wenn erfahrene Konsumenten aus rechtlichen Gründen auf Substanzen ausweichen, die zumindest teilweise gefährlicher sind als die bekannten, illegalen Drogen, sei das ein Beleg dafür, "dass die Umsetzung des BtMG hier eher negative als positive Folgen mit sich bringt". Davon ausgehend, dass ein Verbot jeglicher neuer Substanzen kaum realisierbar sei, würde "das Legal-High Phänomen eher einen Anlass zum grundsätzlichen Überdenken der derzeitigen Rechtslage bieten."(ebd. S.65)


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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