Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG): Unterschied zwischen den Versionen

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Das übergeordnete Ziel des [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Gesetzgebers] ist – analog zum [[BtMG|Betäubungsmittelgesetz (BtMG)]] - der Schutz der allgemeinen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Public_Health Bevölkerungsgesundheit]) und individuellen Gesundheit<ref>Bundesverfassungsgericht zu den Aufgaben und Zielen des BtMG, Beschluss des 2. Senats vom 09.03.1994[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/03/ls19940309_2bvl004392.html]</ref>.
Das übergeordnete Ziel des [https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative Gesetzgebers] ist – analog zum [[BtMG|Betäubungsmittelgesetz (BtMG)]] - der Schutz der allgemeinen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Public_Health Bevölkerungsgesundheit]) und individuellen Gesundheit<ref>Bundesverfassungsgericht zu den Aufgaben und Zielen des BtMG, Beschluss des 2. Senats vom 09.03.1994[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/03/ls19940309_2bvl004392.html]</ref>.
Die NPS stellen nach Auffassung des Gesetzgebers eine Gefahr für diese [[Rechtsgut|Rechtsgüter]] dar, deswegen soll der Verfügbarkeit und Verbreitung von NPS entgegengewirkt werden. Das Anliegen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene vor den von NPS ausgehenden Gefahren zu schützen, wird dabei hervorgehoben<ref>Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe, BT-Drs 231/16[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0231-16.pdf]</ref>.  
Die NPS stellen nach Auffassung des Gesetzgebers eine Gefahr für diese [[Rechtsgut|Rechtsgüter]] dar, deswegen soll der Verfügbarkeit und Verbreitung von NPS entgegengewirkt werden. Das Anliegen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene vor den von NPS ausgehenden Gefahren zu schützen, wird dabei hervorgehoben<ref>Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe, BT-Drs 231/16[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0231-16.pdf]</ref>.  
Hinsichtlich der drogenpolitischen Zielsetzung folgt das NpSG dabei im wesentlichen den [[Repression|repressiven]] Ansätzen im BtMG und ist im entsprechenden Kontext zu verstehen:
Hinsichtlich der drogenpolitischen Zielsetzung folgt das NpSG dabei im wesentlichen den [[Repression|repressiven]] Ansätzen im BtMG und ist in dem entsprechenden Kontext zu verstehen:
Davon ausgehend, dass sich Verbotsvorschriften und eine Strafandrohung grundsätzlich einschränkend auf Verfügbarkeit und Verbreitung der jeweiligen Stoffe auswirken (s. Punkt [[#Drogenpolitischer Hintergrund|3.1]]), bildet das NpSG die rechtliche Grundlage, um den Umgang mit NPS zu [[Kontrolle|kontrollieren]] und [[Sanktion|sanktionieren]].
Davon ausgehend, dass sich Verbotsvorschriften und eine Strafandrohung grundsätzlich einschränkend auf die Verfügbarkeit und die Verbreitung der jeweiligen Stoffe auswirken (s. Punkt [[#Drogenpolitischer Hintergrund|3.1]]), bildet das NpSG die rechtliche Grundlage, um den Umgang mit NPS zu [[Kontrolle|kontrollieren]] und [[Sanktion|sanktionieren]].
Das verwaltungsrechtliche Verbot bezieht sich auf den allgemeinen Umgang mit NPS, [[Strafe|strafbewehrt]] ist der auf eine Weitergabe abzielende Umgang.  
Das verwaltungsrechtliche Verbot bezieht sich auf den allgemeinen Umgang mit NPS. [[Strafe|Strafbewehrt]] ist der auf eine Weitergabe abzielende Umgang.  
Bei Konsumenten aufgefundene NPS werden demnach beschlagnahmt, der Endverbraucher ist aber alleine durch Besitz und Erwerb von NPS nicht unmittelbar von Strafe bedroht. Beim Erwerb von NPS über ausländische Bezugsquellen können Konsumenten jedoch wegen [https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen Inverkehrbringen] strafrechtlich belangt werden.
Bei Konsumenten aufgefundene NPS werden demnach beschlagnahmt, der Endverbraucher ist aber alleine durch Besitz und Erwerb von NPS nicht unmittelbar von Strafe bedroht. Beim Erwerb von NPS über ausländische Bezugsquellen können Konsumenten jedoch wegen [https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen Inverkehrbringen] strafrechtlich belangt werden.
   
   
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