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Moritz Liepmann (08.09.1869 in Danzig - 26.08.1928 in Hamburg) war | Der aus einer Bankiersfamilie stammende Moritz Liepmann (08.09.1869 in Danzig - 26.08.1928 in Hamburg) war der erste Kriminologieprofessor an der Universität Hamburg (1919-1928). Er engagierte sich gegen die Todesstrafe und für eine Reform des Strafrechts, der Strafjustiz und des Strafvollzugs. Er war Gründer des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik, der Arbeitsgemeinschaft für die Reform des Strafvollzugs und der Hamburgischen Schriften zur gesamten Strafrechtswissenschaft. Auch war er Vorstandsmitglied der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung. Der Protestant Liepmann, der politisch in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) aktiv war, hatte mit seiner Frau Helene, einer Tochter des Philologen und Archäologen Carl Robert Neumeister, vier Kinder, darunter den Geiger und Dirigenten [http://www.bach-cantatas.com/Bio/Liepmann-Klaus.htm Klaus Liepmann] (1907-1990), den "Father of Music" des Massachusetts Institute of Technology. | ||
== Leben == | == Leben == | ||
Nach Studium in Kiel, Leipzig und Göttingen wurde Liepmann 1891 Dr. iur. („Die Entstehung des Schuldbegriffs“) und 1896 Dr.phil. („Die Staatstheorie des Contrat social“), bevor er sich auf Anregung [[Franz von Liszt]]s 1897 an der Universität Halle für Rechtsphilosophie, Strafrecht und Strafprozess habilitierte. 1902 wurde er als Extraordinarius an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen. 1910 wurde er ordentlicher Professor. Er unterrichtete auch an der Marineakademie und -schule (Kiel). | |||
Nach Studium in Kiel, Leipzig und Göttingen wurde | |||
Bekannt wurde er durch seine Kritik der Todesstrafe in einem Gutachten für den 31. Deutschen Juristentag 1912. Nach Annahme des Rufes auf den Kriminologie-Lehrstuhl an der neugegründeten Universität Hamburg war er seit 1920 auch als Hilfsrichter bzw. Landgerichtsrat am Landgericht Hamburg tätig. Mit seiner „Die Reform des deutschen Strafrechts“ (1921) und dem gegen die reichsgerichtliche Hochverratsrechtsprechung gerichteten Gutachten „Kommunistenprozesse“ (1928), in dem er die Weimarer Justiz kritisierte, vertrat er eine klare Reformposition. | Bekannt wurde er durch seine Kritik der Todesstrafe in einem Gutachten für den 31. Deutschen Juristentag 1912. Nach Annahme des Rufes auf den Kriminologie-Lehrstuhl an der neugegründeten Universität Hamburg war er seit 1920 auch als Hilfsrichter bzw. Landgerichtsrat am Landgericht Hamburg tätig. Mit seiner „Die Reform des deutschen Strafrechts“ (1921) und dem gegen die reichsgerichtliche Hochverratsrechtsprechung gerichteten Gutachten „Kommunistenprozesse“ (1928), in dem er die Weimarer Justiz kritisierte, vertrat er eine klare Reformposition. | ||
==Werke== | |||
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*1891 Erste Promotion (Dr.iur.) nach Jurastudium in Kiel, Leipzig und Göttingen an der Universität Jena mit seiner Arbeit über "Die Entstehung des Schuldbegriffs" erstmals promoviert (Dr. iur.). Als Schüler von [[Franz von Liszt]] absolvierte Liepmann das Referendariat an der Universität Halle, im kriminalistischen Seminar. | *1891 Erste Promotion (Dr.iur.) nach Jurastudium in Kiel, Leipzig und Göttingen an der Universität Jena mit seiner Arbeit über "Die Entstehung des Schuldbegriffs" erstmals promoviert (Dr. iur.). Als Schüler von [[Franz von Liszt]] absolvierte Liepmann das Referendariat an der Universität Halle, im kriminalistischen Seminar. |