Mord (Version 2): Unterschied zwischen den Versionen

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Andererseits ist aber auch nicht jede Tötung eines Menschen durch einen Menschen ein Mord. Man denke an die Einnahme feindlicher Stellungen im Krieg, an die Vollstreckung von Todesstrafen, an die Tötung in Notwehr oder an den tödlichen Schuss auf einen Bankräuber zur Rettung von Geiseln. Man denke an fahrlässige Tötungen, an die Tötung auf Verlangen, an Abtreibungen oder Taten im Affekt. Man denke schließlich an vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhaft begangene Tötungen, die vom Gesetz und von den Gerichten wie auch von der öffentlichen Meinung als Totschlags- und nicht als Mord-Fälle angesehen werden.
Andererseits ist aber auch nicht jede Tötung eines Menschen durch einen Menschen ein Mord. Man denke an die Einnahme feindlicher Stellungen im Krieg, an die Vollstreckung von Todesstrafen, an die Tötung in Notwehr oder an den tödlichen Schuss auf einen Bankräuber zur Rettung von Geiseln. Man denke an fahrlässige Tötungen, an die Tötung auf Verlangen, an Abtreibungen oder Taten im Affekt. Man denke schließlich an vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhaft begangene Tötungen, die vom Gesetz und von den Gerichten wie auch von der öffentlichen Meinung als Totschlags- und nicht als Mord-Fälle angesehen werden.


ehmer zur Rettung an Körperverletzungen mit Todesfolge, an die fahrlässige Tötung, an die Abtreibung oder an Taten, die in Notwehr, im Notstand, in Putativnotwehr oder im Affekt begangen werden. Wann aber ist die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen so verwerflich, dass sie als Mord angesehen wird? h? Jedenfalls dann, wenn sie nicht
Die Kategorie des Mordes sondert die außergewöhnlich verabscheuungswürdigen Tötungen von allen anderen Tötungen ab. Was diesseits und was jenseits dieser Grenze anzusiedeln ist, darüber gehen die Anschauungen zwar historisch und interkulturell auseinander. Einigkeit scheint aber darüber zu bestehen, dass eine solche Grenze notwendig und gerechtfertigt ist.
Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Bei weitem nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Weder die "Tötung auf Verlangen" noch die "fahrlässige Tötung" erreichen den für einen Mord erforderlichen Grad der Verwerflichkeit.
 
Das gilt auch für den "normalen" Totschlag, der zwar vorsätzlich erfolgt, aber doch nicht als so verwerflich angesehen wird wie der ja geradezu durch seine Außergewöhnlichkeit definierte Mord. Von Mord wird nur dann gesprochen, wenn die Tötungshandlung besondere Eigenschaften aufweist, die sie als außerordentlich verwerflich erscheinen lassen. Im Laufe der Geschichte und quer durch alle Gesellschaften gehen die Ansichten darüber zwar auseinander, welche Arten von Tötungshandlungen diese besondere moralische (und rechtliche) Verurteilung verdienen; zugleich erscheint jedoch die Überzeugung durchaus universellen Charakters zu sein, dass es erforderlich sei, eine solche Klasse besonders verwerflicher Tötungen von "normalen" Tötungen abzugrenzen und besonders zu behandeln.


Man tötet allein innerhalb der Europäischen Union jährlich 25 Millionen Tiere für die Pelzindustrie sowie mehrere Milliarden Hühner und weiteres Geflügel sowie rund 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder für die Fleischerzeugung (European Commission 2008). Darüber hinaus ist der Mensch aber auch biologisch gesehen durchaus "frei, seine Artgenossen zu töten; die instinktive Hemmung dagegen reicht bei ihm nicht aus" (v. Weizsäcker 1979: 85). Als soziale Tatsache ist das Töten - auch das von Artgenossen - in soziologischer Hinsicht normal (Durkheim 1968).
Man tötet allein innerhalb der Europäischen Union jährlich 25 Millionen Tiere für die Pelzindustrie sowie mehrere Milliarden Hühner und weiteres Geflügel sowie rund 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder für die Fleischerzeugung (European Commission 2008). Darüber hinaus ist der Mensch aber auch biologisch gesehen durchaus "frei, seine Artgenossen zu töten; die instinktive Hemmung dagegen reicht bei ihm nicht aus" (v. Weizsäcker 1979: 85). Als soziale Tatsache ist das Töten - auch das von Artgenossen - in soziologischer Hinsicht normal (Durkheim 1968).
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