Mord (Version 2): Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt (seltene) Ausnahmen von dieser Regel. Man denke an Mordprozesse gegen Tiere oder an den Diskurs über Folter und Mord an Menschenaffen (Fischer 2005, Cavalieri & Singer 1994). Diese Ausnahmen zeigen zweierlei. Erstens, dass der Mord als soziale Tatsache nicht durch das Mensch-Sein von Täter und Opfer definiert ist, sondern letztlich nur durch die außerordentliche Verwerflichkeit, die einer Tötung zugeschrieben wird; die Menschen-Eigenschaft von Täter (= schuldfähiges Subjekt) und Opfer (= verbotenes Objekt der Tötung) gilt normalerweise als Voraussetzung dafür, eine Tötung als besonders empörend zu qualifizieren, doch können ausnahmsweise eben auch Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen ebenso starke Reaktionen auslösen wie kaltblütige Tötungen unter Menschen. Zweitens belegt die zunehmende Plausibilität der Ansicht, dass auch Tiere - und insbesondere die sog. Menschenaffen - Opfer von Folter und Mord sein können, die weitere Selbstrelativierung des Menschen im historischen Prozess und die daraus folgende allgemeine "Tendenz zur Inklusion" (Hess 2011).
Es gibt (seltene) Ausnahmen von dieser Regel. Man denke an Mordprozesse gegen Tiere oder an den Diskurs über Folter und Mord an Menschenaffen (Fischer 2005, Cavalieri & Singer 1994). Diese Ausnahmen zeigen zweierlei. Erstens, dass der Mord als soziale Tatsache nicht durch das Mensch-Sein von Täter und Opfer definiert ist, sondern letztlich nur durch die außerordentliche Verwerflichkeit, die einer Tötung zugeschrieben wird; die Menschen-Eigenschaft von Täter (= schuldfähiges Subjekt) und Opfer (= verbotenes Objekt der Tötung) gilt normalerweise als Voraussetzung dafür, eine Tötung als besonders empörend zu qualifizieren, doch können ausnahmsweise eben auch Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen ebenso starke Reaktionen auslösen wie kaltblütige Tötungen unter Menschen. Zweitens belegt die zunehmende Plausibilität der Ansicht, dass auch Tiere - und insbesondere die sog. Menschenaffen - Opfer von Folter und Mord sein können, die weitere Selbstrelativierung des Menschen im historischen Prozess und die daraus folgende allgemeine "Tendenz zur Inklusion" (Hess 2011).
   
   
Andererseits ist aber auch nicht jede Tötung eines Menschen durch einen Menschen ein Mord. Man denke an die Einnahme feindlicher Stellungen im Krieg, an die Vollstreckung von Todesstrafen, an die Tötung in Notwehr oder an den tödlichen Schuss auf einen Bankräuber zur Rettung von Geiseln. Man denke an fahrlässige Tötungen, an die Tötung auf Verlangen, an Abtreibungen oder Taten im Affekt. Man denke schließlich an vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhaft begangene Tötungen, die vom Gesetz und von den Gerichten wie auch von der öffentlichen Meinung als Totschlags- und nicht als Mord-Fälle angesehen werden.


ehmer zur Rettung an Körperverletzungen mit Todesfolge, an die fahrlässige Tötung, an die Abtreibung oder an Taten, die in Notwehr, im Notstand, in Putativnotwehr oder im Affekt begangen werden. Wann aber ist die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen so verwerflich, dass sie als Mord angesehen wird? h? Jedenfalls dann, wenn sie nicht
Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Bei weitem nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Weder die "Tötung auf Verlangen" noch die "fahrlässige Tötung" erreichen den für einen Mord erforderlichen Grad der Verwerflichkeit.
Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Bei weitem nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Weder die "Tötung auf Verlangen" noch die "fahrlässige Tötung" erreichen den für einen Mord erforderlichen Grad der Verwerflichkeit.


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