Mord (Version 2): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Mord gilt als (negative) Besonderheit unter den vom Menschen praktizierten Tötungen. Denn der Mensch mordet nicht immer, wenn er tötet und er tötet weitaus häufiger als dass er mordet. Er tötet pflanzliches Leben schon beim Unkrautjäten im Balkonkasten und er tötet tierisches Leben schon bei der Bekämpfung von Mücken, Motten und Silberfischen. In solchen Fällen tötet er zwar mit voller Absicht, aber er mordet nicht. Die Möglichkeit des Mordes beginnt (fast immer) erst dort, wo der Mensch einen anderen Menschen tötet. Grundsätzlich gilt: der Mord erfordert einen Menschen als Subjekt und einen Menschen als Objekt.  
Der Mord gilt als (negative) Besonderheit unter den vom Menschen praktizierten Tötungen. Denn der Mensch mordet nicht immer, wenn er tötet und er tötet weitaus häufiger als dass er mordet. Er tötet pflanzliches Leben schon beim Unkrautjäten im Balkonkasten und er tötet tierisches Leben schon bei der Bekämpfung von Mücken, Motten und Silberfischen. In solchen Fällen tötet er zwar mit voller Absicht, aber er mordet nicht. Die Möglichkeit des Mordes beginnt (fast immer) erst dort, wo der Mensch einen anderen Menschen tötet. Grundsätzlich gilt: der Mord erfordert einen Menschen als Subjekt und einen Menschen als Objekt.  


Es sind allerdings Ausnahmen denkbar. Das hat damit zu tun, dass das entscheidende Kriterium, das aus der Tötung einen Mord macht, soziologisch gesehen nicht das Menschliche an Täter und Opfer ist, sondern die besondere Verwerflichkeit, die der Tötung sozial zugeschrieben wird. Regelmäßig ist es zwar die Menschen-Eigenschaft auf der Seite von Täter und Opfer, die diese Verwerflichkeit indiziert (weil ein schuldfähiges Subjekt dann ein nicht zur Tötung freigegebenes Objekt tötet), doch kann es Konstellationen geben, in denen die ''conscience collective'' auch bei Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen die besondere Verwerflichkeit des Mordes als gegeben ansieht. Man denke an die historischen Tierstrafen und Tierprozesse einerseits (Fischer 2005) und an die zunehmende gesellschaftliche Inklusion von Primaten in den Grundrechtsschutz andererseits (Cavalieri & Singer 1994).       
Es sind allerdings Ausnahmen denkbar. Das hat damit zu tun, dass das entscheidende Kriterium, das aus der Tötung einen Mord macht, soziologisch gesehen nicht das Menschliche an Täter und Opfer ist, sondern die besondere Verwerflichkeit, die der Tötung sozial zugeschrieben wird. Regelmäßig ist es zwar die Menschen-Eigenschaft auf der Seite von Täter und Opfer, die diese Verwerflichkeit indiziert (weil ein schuldfähiges Subjekt dann ein nicht zur Tötung freigegebenes Objekt tötet), doch kann es Konstellationen geben, in denen die ''conscience collective'' auch bei Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen die besondere Verwerflichkeit des Tötens als gegeben ansieht. Man denke an die historischen Tierstrafen und Tierprozesse einerseits (Fischer 2005) und an die zunehmende gesellschaftliche Inklusion von Primaten in den Grundrechtsschutz andererseits (Cavalieri & Singer 1994).       


Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Bei weitem nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Weder die "Tötung auf Verlangen" noch die "fahrlässige Tötung" erreichen den für einen Mord erforderlichen Grad der Verwerflichkeit.
Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Bei weitem nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Weder die "Tötung auf Verlangen" noch die "fahrlässige Tötung" erreichen den für einen Mord erforderlichen Grad der Verwerflichkeit.
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