Mord (Version 2): Unterschied zwischen den Versionen

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Es sind allerdings Ausnahmen denkbar. Das hat damit zu tun, dass das entscheidende Kriterium, das aus der Tötung einen Mord macht, soziologisch gesehen nicht das Menschliche an Täter und Opfer ist, sondern die besondere Verwerflichkeit, die der Tötung sozial zugeschrieben wird. Regelmäßig ist es zwar die Menschen-Eigenschaft auf der Seite von Täter und Opfer, die diese Verwerflichkeit indiziert (weil ein schuldfähiges Subjekt dann ein nicht zur Tötung freigegebenes Objekt tötet), doch kann es Konstellationen geben, in denen die ''conscience collective'' auch bei Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen die besondere Verwerflichkeit des Mordes als gegeben ansieht. Man denke an die historischen Tierstrafen und Tierprozesse einerseits (Fischer 2005) und an die zunehmende gesellschaftliche Inklusion von Primaten in den Grundrechtsschutz andererseits (Cavalieri & Singer 1994).       
Es sind allerdings Ausnahmen denkbar. Das hat damit zu tun, dass das entscheidende Kriterium, das aus der Tötung einen Mord macht, soziologisch gesehen nicht das Menschliche an Täter und Opfer ist, sondern die besondere Verwerflichkeit, die der Tötung sozial zugeschrieben wird. Regelmäßig ist es zwar die Menschen-Eigenschaft auf der Seite von Täter und Opfer, die diese Verwerflichkeit indiziert (weil ein schuldfähiges Subjekt dann ein nicht zur Tötung freigegebenes Objekt tötet), doch kann es Konstellationen geben, in denen die ''conscience collective'' auch bei Tier-Mensch- oder Mensch-Tier-Tötungen die besondere Verwerflichkeit des Mordes als gegeben ansieht. Man denke an die historischen Tierstrafen und Tierprozesse einerseits (Fischer 2005) und an die zunehmende gesellschaftliche Inklusion von Primaten in den Grundrechtsschutz andererseits (Cavalieri & Singer 1994).       


Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Lange nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er.  
Der Mord ist also die exzeptionell verwerfliche Tötung. Generell erfordert die besondere Verwerflichkeit eine Tötung von Mensch gegen Mensch. Doch das ist meistens nur die notwendige und noch lange nicht die hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Mordes. Lange nicht immer, wenn der Mensch einen Menschen tötet, mordet er. Kein Mord liegt vor, wenn das Opfer aus freien Stücken um seine Tötung bat (Tötung auf Verlangen) oder wenn die Tötung (etwa bei einem Verkehrsunfall) fahrlässig erfolgte. 




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