Moralunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese eher wissenschafts-soziologische Perspektive nimmt Henner Hess (1993: 342) in seinem Artikel über "Kriminologen als Moralunternehmer" ein: "Wir Kriminologen sollten vorsichtig sein, Moralunternehmer zu bespötteln. Wir treten oft genug selber als Moralunternehmer auf. Wir führen keine allzu breitenwirksamen Kreuzzüge, weil uns dazu die Mittel fehlen. Der Wunsch wäre sicher da, die Ansätze gibt es durchaus. Und warum sollten wir eigentlich nicht als Moralunternehmer auftreten?"
Diese eher wissenschafts-soziologische Perspektive nimmt Henner Hess (1993: 342) in seinem Artikel über "Kriminologen als Moralunternehmer" ein: "Wir Kriminologen sollten vorsichtig sein, Moralunternehmer zu bespötteln. Wir treten oft genug selber als Moralunternehmer auf. Wir führen keine allzu breitenwirksamen Kreuzzüge, weil uns dazu die Mittel fehlen. Der Wunsch wäre sicher da, die Ansätze gibt es durchaus. Und warum sollten wir eigentlich nicht als Moralunternehmer auftreten?"


Nach Hess gilt dies für den Abolitionismus ebenso wie für die von ihm so genannte akkusatorische Kriminologie.
Ansätze, in denen Kriminologen als Moralunternehmer auftreten, sind nach Hess z.B. der Abolitionismus und die von ihm so genannte akkusatorische Kriminologie.


Abolitionisten halten das Strafrechtssystem für ungerecht und schädlich. Sie finden es auch illegitim und kontraproduktiv. Ihr moralunternehmerisches Ideal ist die Abschaffung nicht nur von Gefängnissen, sondern auch von staatlichen Strafgesetzen und Strafverfahren. Konflikte sollen wieder vergesellschaftet werden. Ziel ist nicht die Bestrafung von Kriminellen, sondern - ähnlich wie bei Wahrheits- und Versöhnungskommissionen - die "Heilung" der beschädigten gesellschaftlichen Beziehungen in der Form von "restorative justice".  
Abolitionisten halten das Strafrechtssystem für ungerecht und schädlich. Sie finden es auch illegitim und kontraproduktiv. Ihr moralunternehmerisches Ideal ist die Abschaffung nicht nur von Gefängnissen, sondern auch von staatlichen Strafgesetzen und Strafverfahren. Konflikte sollen wieder vergesellschaftet werden. Ziel ist nicht die Bestrafung von Kriminellen, sondern - ähnlich wie bei Wahrheits- und Versöhnungskommissionen - die "Heilung" der beschädigten gesellschaftlichen Beziehungen in der Form von "restorative justice".  
Anonymer Benutzer