Moralunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese eher wissenschafts-soziologische Perspektive nimmt Henner Hess (1993) in seinem Artikel über "Kriminologen als Moralunternehmer" ein. Nach Hess gilt dies für den Abolitionismus ebenso wie für die von ihm so genannte akkusatorische Kriminologie.
Diese eher wissenschafts-soziologische Perspektive nimmt Henner Hess (1993) in seinem Artikel über "Kriminologen als Moralunternehmer" ein. Nach Hess gilt dies für den Abolitionismus ebenso wie für die von ihm so genannte akkusatorische Kriminologie.
Abolitionisten halten das Strafrechtssystem für ungerecht und schädlich. Sie finden es auch illegitim und kontraproduktiv. Ihr moralunternehmerisches Ideal ist die Abschaffung nicht nur von Gefängnissen, sondern auch von staatlichen Strafgesetzen und Strafverfahren. Konflikte sollen wieder vergesellschaftet werden. Ziel ist nicht die Bestrafung von Kriminellen, sondern - ähnlich wie bei Wahrheits- und Versöhnungskommissionen - die "Heilung" der beschädigten gesellschaftlichen Beziehungen in der Form von "restorative justice".
In manchen "opferlosen Delikten" (Drogenkriminalität) finden die abolitionistischen Moralunternehmer in der Kriminologie ihr Paradebeispiel von der sinnlosen, unvernünften und problemgenerierenden Strafgewalt des Staates.
Die akkusatorische Kriminologie wirft der Gesellschaft (oder den staatlichen Instanzen) die Benachteiligung der Unterschicht im Strafrechtssystem vor: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Die wirklich schädliche Kriminalität - die Wirtschaftskriminalität, Korruption, repressive Verbrechen, Kriminalität von Staatsführungen und ihren Organen - bleibt weitgehend im Dunkeln. Die akkusatorische Kriminologie will diese Kriminalität aufhellen und die Gesetze und Strafen verschärfen.
Das Paradebeispiel der akkusatorischen Kriminologie ist die Makrokriminalität (Herbert Jäger).


==Literatur==
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