Mobbing

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Rechtsprechung in Deutschland

In einem weithin als wichtiger Sieg für Mobbing-Opfer angesehenen Urteil entschied das Bundesarbeitsgericht am 25. Oktober 2007 (Aktenzeichen 8 AZR 593/06) zugunsten des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs eines Oberarztes, der vom Chefarzt eines Krankenhauses gemobbt worden und daraufhin psychisch erkrankt war. Für den Scmerzensgeldanspruch hat danach das Krankenhaus einzustehen, weil er es versäumt hatte, durch eine entpsrechende Organisation der Betriebs- und Arbeitsstrukturen das Mobbing auzuschließen. Ein Arbeitgeber darf nicht nur nicht selbst aktiv mobben, er darf auch nicht ohne eigenes Eingreifen Mobbing tatenlos zusehen.