Menschenwürde: Unterschied zwischen den Versionen

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#soziale Leistungs- und Wohlfahrtsrechte, die dem Einzelnen soziale Sicherheit für den Fall existenzgefährdender Risiken durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit gewährleisten sollen.  
#soziale Leistungs- und Wohlfahrtsrechte, die dem Einzelnen soziale Sicherheit für den Fall existenzgefährdender Risiken durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit gewährleisten sollen.  


Weltanschauungsneutral darf die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal definiert werden, sondern ausschließlich als Gestaltungsauftrag. Es ist nicht das Wesensmerkmal der Würde, das den Grundrechten erst Sinn und Begründung verleiht, sondern es sind die Menschenrechte, die die Menschenwürde als Gestaltungsauftrag konkretisieren.  
Weltanschauungsneutral lässt sich die Menschenwürde als Gestaltungsauftrag auf der Basis der Menschenrechte definieren. Die Menschenwürde existiert vor allem in den verwirklichten Menschenrechten: "einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit". Das verlangt den Respekt vor der ''leiblichen Souveränität'' (Thomas Fuchs) des Anderen. Und es entspricht dem fundamentalen Interesse aller Menschen, "möglichst wenig leiden zu müssen, elementare Grundbedürfnisse befriedigen zu können und sich ungestört entfalten zu dürfen" (Wetz 2008: 46, 47).   
 
Die Menschenwürde existiert vor allem in den verwirklichten Menschenrechten: "einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit". Das entspricht dem fundamentalen Interesse der Menschen daran, "möglichst wenig leiden zu müssen, elementare Grundbedürfnisse befriedigen zu können und sich ungestört entfalten zu dürfen" (Wetz 2008: 46, 47).   




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