Menschenwürde: Unterschied zwischen den Versionen

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#soziale Leistungs- und Wohlfahrtsrechte, die dem Einzelnen soziale Sicherheit für den Fall existenzgefährdender Risiken durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit gewährleisten sollen.  
#soziale Leistungs- und Wohlfahrtsrechte, die dem Einzelnen soziale Sicherheit für den Fall existenzgefährdender Risiken durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit gewährleisten sollen.  


Weltanschuungsneutral besteht die Menschenwürde vor allem in verwirklichten Menschenrechten: "einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit". Das entspricht dem fundamentalen Interesse der Menschen daran, "möglichst wenig leiden zu müssen, elementare Grundbedürfnisse befriedigen zu können und sich ungestört entfalten zu dürfen" (Wetz 2008: 46, 47).   
Weltanschuungsneutral darf die Menschenwürde nicht als Wesensmerkmal definiert werden, sondern ausschließlich als Gestaltungsauftrag. Es ist nicht das Wesensmerkmal der Würde, das den Grundrechten erst Sinn und Begründung verleiht, sondern es sind die Menschenrechte, die die Menschenwürde als Gestaltungsauftrag konkretisieren.
 
Die Menschenwürde existiert vor allem in den verwirklichten Menschenrechten: "einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit". Das entspricht dem fundamentalen Interesse der Menschen daran, "möglichst wenig leiden zu müssen, elementare Grundbedürfnisse befriedigen zu können und sich ungestört entfalten zu dürfen" (Wetz 2008: 46, 47).   




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