Menschenwürde: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff der '''Menschenwürde''' kann zweierlei bezeichnen:
Der Begriff der '''Menschenwürde''' kann zweierlei bezeichnen:
#ein angeborenes ''Wesensmerkmal'' eines jeden Menschen, das vollkommen unabhängig ist von seinen Eigenschaften, seinem Verhalten und seiner sozialen Stellung
#ein angeborenes ''Wesensmerkmal'' eines jeden Menschen, das vollkommen unabhängig ist von seinen Eigenschaften, seinem Verhalten und seiner sozialen Stellung
#einen ''Gestaltungsauftrag'', demzufolge Würde nicht von vornherein mitgegeben, sondern z.B. anzustreben, zu ermöglichen, zu verdienen und zu bewahren ist (vgl. Wetz 2011). So verstanden kann sich Menschenwürde als normative Anforderung entweder
#einen ''Gestaltungsauftrag'', demzufolge Würde nicht von vornherein mitgegeben, sondern z.B. anzustreben, zu ermöglichen, zu verdienen und zu bewahren ist.
:an jede einzelne Person selbst richten (Selbststeuerung, Selbsterziehung und Selbstachtung: der Mensch soll so leben, dass er seine persönliche Würde schützt, erhält und nicht preisgibt, indem er sich etwas "würdelos" oder "unwürdig" verhält)


oder
Der Gestaltungsauftrag richtet sich
:an jede einzelne Person (Selbststeuerung, Selbsterziehung und Selbstachtung: der Mensch soll so leben, dass er seine persönliche Würde schützt, erhält und nicht preisgibt, indem er sich etwas "würdelos" oder "unwürdig" verhält)
 
sowie


:an den Sozialstaat, der für die Schaffung von Lebensbedingungen verantwortlich ist, die es auch den Armen und Benachteiligten erlauben, ein menschenwürdiges Leben zu führen
:an den Sozialstaat, der für die Schaffung von Lebensbedingungen verantwortlich ist, die es auch den Armen und Benachteiligten erlauben, ein menschenwürdiges Leben zu führen


:an den Rechtsstaat, der die Würde des Menschen achtet und schützt
und
 
:an den Rechtsstaat, der die Würde des Menschen zu achten und zu schützen hat.




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