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Der Begriff der '''Menschenwürde''' kann zweierlei bezeichnen: | Der Begriff der '''Menschenwürde''' kann zweierlei bezeichnen: | ||
#ein angeborenes ''Wesensmerkmal'' eines jeden Menschen, das vollkommen unabhängig ist von seinen Eigenschaften, seinem Verhalten und seiner sozialen Stellung | #ein angeborenes ''Wesensmerkmal'' eines jeden Menschen, das vollkommen unabhängig ist von seinen Eigenschaften, seinem Verhalten und seiner sozialen Stellung | ||
#einen ''Gestaltungsauftrag'', demzufolge Würde nicht von vornherein mitgegeben, sondern z.B. anzustreben, zu ermöglichen, zu verdienen und zu bewahren ist | #einen ''Gestaltungsauftrag'', demzufolge Würde nicht von vornherein mitgegeben, sondern z.B. anzustreben, zu ermöglichen, zu verdienen und zu bewahren ist. | ||
oder | Der Gestaltungsauftrag richtet sich | ||
:an jede einzelne Person (Selbststeuerung, Selbsterziehung und Selbstachtung: der Mensch soll so leben, dass er seine persönliche Würde schützt, erhält und nicht preisgibt, indem er sich etwas "würdelos" oder "unwürdig" verhält) | |||
sowie | |||
:an den Sozialstaat, der für die Schaffung von Lebensbedingungen verantwortlich ist, die es auch den Armen und Benachteiligten erlauben, ein menschenwürdiges Leben zu führen | :an den Sozialstaat, der für die Schaffung von Lebensbedingungen verantwortlich ist, die es auch den Armen und Benachteiligten erlauben, ein menschenwürdiges Leben zu führen | ||
:an den Rechtsstaat, der die Würde des Menschen | und | ||
:an den Rechtsstaat, der die Würde des Menschen zu achten und zu schützen hat. | |||