Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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===Menschenrechtsverletzungen===
===Menschenrechtsverletzungen===


Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.  
Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen.  
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten.
Damit ist formal juristisch allein der Staat, als Staat, in der Lage Menschenrechte zu verletzen.  


Beispiel: Genozid.  
Beispiel: Genozid.  


Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind.
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind.
Beispiel: Strafrecht.


===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
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