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===Menschenrechtsverletzungen=== | ===Menschenrechtsverletzungen=== | ||
Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat. | Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat. | ||
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen. | |||
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. | |||
Damit ist formal juristisch allein der Staat, als Staat, in der Lage Menschenrechte zu verletzen. | |||
Beispiel: Genozid. | Beispiel: Genozid. | ||
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind. | Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind. | ||
Beispiel: Strafrecht. | |||
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001=== | ===Menschenrechte nach dem 11.09.2001=== |
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