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Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat. | Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat. | ||
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen. | Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen. | ||
Beispiel: Genozid. | Beispiel: Genozid. | ||
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind. | Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind. | ||
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