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===Menschenrechtsverletzungen=== | ===Menschenrechtsverletzungen=== | ||
Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem | Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat. | ||
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung | Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen. Beispiel: Genozid. | ||
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt werden. | |||
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001=== | ===Menschenrechte nach dem 11.09.2001=== |
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