Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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===Menschenrechtsverletzungen===
===Menschenrechtsverletzungen===


Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat.  
Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.  
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung, die Bestimmungen dieser völkerrechtlichen Verträge einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage, Menschenrechte zu verletzen. Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen dagegen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht direkt.
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten. Damit ist formal juristisch allein der Staat in der Lage Menschenrechte zu verletzen. Beispiel: Genozid.
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt werden.


===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
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