Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,  
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,  
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,  
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,  
verkündet die Generalversammlung  
verkündet die Generalversammlung  
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.  
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.  
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'''IV. Kriminologische Aspekte'''
'''IV. Kriminologische Aspekte'''


1. Menschenrechtsverletzungen
''1. Menschenrechtsverletzungen''


Menschenrechte sind ihrem Wesen nach Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat.  
Menschenrechte sind ihrem Wesen nach Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat.  
Der Staat übernimmt durch die Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung, die Bestimmungen dieser völkerrechtlichen Verträge einzuhalten. Somit ist juristisch allein der Staat in der Lage, Menschenrechte zu verletzen. Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen dagegen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht direkt.
Der Staat übernimmt durch die Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung, die Bestimmungen dieser völkerrechtlichen Verträge einzuhalten. Somit ist juristisch allein der Staat in der Lage, Menschenrechte zu verletzen. Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen dagegen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht direkt.


2. Menschenrechte nach dem 11.09.2001
''2. Menschenrechte nach dem 11.09.2001''
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus in vielen Staaten, vor allem denen der westlichen Welt, gewisse Menschenrechte stark eingeschränkt oder missachtet werden. Vor allem ist das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und/oder Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen (siehe Lauschangriff). Des Weiteren werden von den USA in Guantánamo Bay mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten. Im September 2006 wurde in den USA der Military Commissions Act verabschiedet, der es erlaubt, als ungesetzliche Kombattanten identifizierte Personen von Militärkommissionen verurteilen zu lassen. Die Kommissionen und die entsprechende Prozessordnung erfüllen nicht die Standards, die an Strafgerichte in Demokratien gestellt werden. Zudem sind nach dem Gesetz Praktiken zulässig, die von Menschenrechtsorganisationen oder der UN als Folter bewertet werden.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus in vielen Staaten, vor allem denen der westlichen Welt, gewisse Menschenrechte stark eingeschränkt oder missachtet werden. Vor allem ist das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und/oder Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen (siehe Lauschangriff). Des Weiteren werden von den USA in Guantánamo Bay mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten. Im September 2006 wurde in den USA der Military Commissions Act verabschiedet, der es erlaubt, als ungesetzliche Kombattanten identifizierte Personen von Militärkommissionen verurteilen zu lassen. Die Kommissionen und die entsprechende Prozessordnung erfüllen nicht die Standards, die an Strafgerichte in Demokratien gestellt werden. Zudem sind nach dem Gesetz Praktiken zulässig, die von Menschenrechtsorganisationen oder der UN als Folter bewertet werden.


'''Fetter Text'''
'''Fetter Text'''
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