Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Vor dem Hintergrund des uneinschränkbaren Rechtes auf Leben wird letztlich sogar die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie ist im Gegensatz zur Folter freilich noch nicht weltweit geächtet, wenn auch 1997 die UN-Menschenrechtskommission in einer Resolution alle Staaten aufgerufen hat, Hinrichtungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auszusetzen. Tatsächlich haben bis Ende 1997 61 Staaten die Todesstrafen völlig abgeschafft, in einigen anderen ist sie nur für außergewöhnliche Straftaten vorgesehen. In manchen Ländern ist aber auch die Tendenz zur verstärkten Vollstreckung der Todesstrafe zu beobachten. In negativem Sinne von sich reden macht in dieser Hinsicht die USA, wo der Schuldspruch in hohem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen Stellung des Angeklagten abhängt. Nach einer in Florida durchgeführten Studie droht dort einem Afro-Amerikaner, der des Mordes an einem Weißen überführt wird, mit übergroßer Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe.
Vor dem Hintergrund des uneinschränkbaren Rechtes auf Leben wird letztlich sogar die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie ist im Gegensatz zur Folter freilich noch nicht weltweit geächtet, wenn auch 1997 die UN-Menschenrechtskommission in einer Resolution alle Staaten aufgerufen hat, Hinrichtungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auszusetzen. Tatsächlich haben bis Ende 1997 61 Staaten die Todesstrafen völlig abgeschafft, in einigen anderen ist sie nur für außergewöhnliche Straftaten vorgesehen. In manchen Ländern ist aber auch die Tendenz zur verstärkten Vollstreckung der Todesstrafe zu beobachten. In negativem Sinne von sich reden macht in dieser Hinsicht die USA, wo der Schuldspruch in hohem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen Stellung des Angeklagten abhängt. Nach einer in Florida durchgeführten Studie droht dort einem Afro-Amerikaner, der des Mordes an einem Weißen überführt wird, mit übergroßer Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe.
Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten.
Damit ist formal juristisch allein der Staat, als Staat, in der Lage Menschenrechte zu verletzen.
Beispiel: Genozid.
Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind.
Beispiel: nationales Strafrecht.


===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
Anonymer Benutzer