Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Menschenrechte''' bestehen im Recht aller Individuen der Spezies homo sapiens sapiens auf ein Leben in Würde und Freiheit, wozu insbesondere die Abwesenheit von [[Sklaverei]], [[Folter]] und Diskriminierung sowie die Anwesenheit von Meinungs- und Religionsfreiheit gehören. Obwohl die Menschenrechte schon öfter proklamiert und durch die Übernahme in etliche internationale Vereinbarungen gestärkt wurden, sind sie bislang nicht für alle Staaten bindendes Recht geworden. Dies gilt auch für die am 10. Dezember 1948 anlässlich der Versammlung der Vereinten Nationen in Paris feierlich proklamierte "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" mit ihren 30 Menschenrechtsartikeln.
==Das universelle Menschenrechtsschutzsystem (Vereinte Nationen) im Überblick==
==Das universelle Menschenrechtsschutzsystem (Vereinte Nationen) im Überblick==


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4. Arabische Charta der Menschenrechte (1994)
4. Arabische Charta der Menschenrechte (1994)


==Universalprinzip==
==Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf universeller Ebene==


Menschenrechte sind Rechte die jedem Menschen von Geburt an zu stehen, unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft (Familie, Beruf, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische Einstellung, etc.).  
1. Schutzinstanzen


Grundlegend ist die Auffassung, dass alle Menschen von Natur aus frei und gleich sind und dass ihnen von Geburt an unveräußerliche Rechte zustehen.
2. Schutzmechanismen


Die Menschenrechte sollen dem Individuum einerseits jene Freiheitssphäre garantieren, die notwendig ist, um in freier Entfaltung seine Persönlichkeit und seine Selbstbestimmung zu verwirklichen, und andererseits jene Beteiligungsrechte sichern, die es zu einem gleichberechtigten und mitentscheidenden Bürger im gesellschaftlichen und politischen Willensbildungs- und Gestaltungsprozess machen.
- Berichtsverfahren


==Geschichte der Menschenrechte==
- Staatenbeschwerden


Seit den Deklarationen der französischen und amerikanischen Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) sind die Menschenrechte in die Verfassungen der demokratischen Rechtsstaaten implementiert und bilden die  subjektiven Rechte des Individuums mit Konsequenzen für die objektive staatliche Rechtsordnung.
- Kontrollen vor Ort


Die in den Verfassungstexten der demokratischen Rechtsstaaten formulierten Menschrechte werden in der Regel als Grundrechte bezeichnet.
- Individualbeschwerden


Auf völkerrechtlicher Ebene werden die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Proklamation am 10.12.19748 durch die UN – Generalversammlung, etabliert.
- Allgemeine Bemerkungen (General Comments)


==Allgemeine Erklärung der Menschenrechte==
Menschenrechte sind Rechte die jedem Menschen von Geburt an zu stehen, unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft (Familie, Beruf, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische Einstellung, etc.).


Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Grundlegend ist die Auffassung, dass alle Menschen von Natur aus frei und gleich sind und dass ihnen von Geburt an unveräußerliche Rechte zustehen.


===Präambel===
Die Menschenrechte sollen dem Individuum einerseits jene Freiheitssphäre garantieren, die notwendig ist, um in freier Entfaltung seine Persönlichkeit und seine Selbstbestimmung zu verwirklichen, und andererseits jene Beteiligungsrechte sichern, die es zu einem gleichberechtigten und mitentscheidenden Bürger im gesellschaftlichen und politischen Willensbildungs- und Gestaltungsprozess machen.


Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,  
Der Ausdruck «Universalität der Menschenrechte» sollte nicht als eine Aussage über die tatsächliche Gültigkeit der Menschenrechte aufgefasst werden, sondern er bezeichnet einen Geltungsanspruch:


da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
Der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte bedeutet, dass man den Anspruch stellt, die Menschenrechte hätten überall für alle Menschen zu gelten. Man spricht auch von «Allgemeingültigkeit».


da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
Die «Geltung für alle Menschen» hat eine zweifache Bedeutung:


da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
1. Jedes menschliche Wesen kann sich auf die selben Menschenrechte berufen, um seine elementaren Interessen zu schützen.


da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
2. Jedes menschliche Wesen sollte die Geltung derselben Menschenrechte anerkennen. Diese zweite Bedeutung des universalen Geltungsanspruchs beeinhaltet eine moralische Forderung:


da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
Jeder Mensch ist verpflichtet, die Menschenrechte von all seinen Mitmenschen zu respektieren.


da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung
Universale Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte?


diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal,
Da die menschliche Erfahrung zeigt, dass Moral bzw. Ethik oft nicht sehr wirksam sind, braucht es tragfähige rechtliche Instrumente, um die universale Anerkennung der Menschenrechte zu garantieren und praktisch wirksam werden zu lassen.


damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.  
Das heisst: Der Anspruch auf universale Geltung bedingt die Schaffung von institutionellen Vorkehrungen, welche auf wirksame Weise einen Schutz der Menschenrechte von allen Menschen ermöglichen.


''Artikel 1''
Diese Verpflichtung betrifft sowohl die staatlichen wie auch mächtige nichtstaatliche Akteure:


Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.  
Alle Staaten haben mit dem UNO-Beitritt die - wenigstens moralische - Geltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anerkannt. Damit sind alle Staaten aufgerufen, die internationalen Menschenrechtsverträge zu ratifizieren und sich damit auch rechtlich zu verpflichten, die Menschenrechtsnormen in ihrem Hoheitsgebiet durchzusetzen.


''Artikel 2''
Die fundamentalsten Menschenrechte wie das Folterverbot oder das Sklavereiverbot gehören heute zum Völkergewohnheitsrecht; sie sind für alle Staaten unmittelbar verpflichtend. Ausserdem wurden die rechtsverbindlichen Menschenrechtsabkommen von sehr vielen Staaten ratifiziert; in all diesen Fällen stellt sich die Geltungsfrage nicht mehr.


Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.  
Alle nichtstaatlichen mächtigen Akteure wie grosse Wirtschaftsunternehmen, Massenorganisationen, religiöse Vereinigungen etc. unterliegen ihrerseits der moralischen Verpflichtung, die Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und durchzusetzen. Allerdings ist diese Verpflichtung bis heute nur in Ausnahmefällen in einer rechtlich verbindlichen Form festgeschrieben.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.  


''Artikel 3''
==Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf europäischer Ebene==


Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.  
1. Schutzinstanzen


''Artikel 4''
2. Schutzmechanismen


Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
- Berichtsverfahren


''Artikel 5''
- Staatenbeschwerden


Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
- Individualbeschwerden


''Artikel 6''
==Was sind Menschenrechte?==


Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.  
Zu den M. gehören:


''Artikel 7''
1. die sog. liberalen Verteidigungsrechte: a) das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, b) das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit, auf c) Eigentum und auf d) Gleichheit (d. h. das Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung) und e) das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung;


Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.  
2. die sog. demokratischen und sozialen Rechte: a) das Recht auf Freizügigkeit, b) die Versammlungsfreiheit, c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (d. h. auch Streikrecht), d) das Wahlrecht, e) das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn und f) das Recht auf Bildung.  


''Artikel 8''


Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.  
Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.


''Artikel 9''
In philosophischer Perspektive können die Menschenrechte wie folgt bestimmt werden:


Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.  
Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.


''Artikel 10''
Vorstaatlich meint, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern dass es umgekehrt eine Hauptaufgabe jedes Staates sein soll, die Menschenrechte zu schützen.
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.  


''Artikel 11''
Jedem Menschen soll deutlich machen, dass die biologische Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung das einzige Kriterium ist, das erfüllt sein muss, damit jemand einen Anspruch auf die Achtung ihrer/seiner Menschenrechte stellen kann.


1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.  
Dieser Anspruch richtet sich an die «organisierten Kollektive», allen voran die staatlichen Institutionen, aber auch an die Religionsgemeinschaften, Familienverbände, Wirtschaftsunternehmen, Bürgerkriegsparteien etc.  Allerdings werden auf rechtlicher Ebene in erster Linie die menschenrechtlichen Ansprüche an den Staat abgedeckt.


2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
==Geschichte der Menschenrechte==


''Artikel 12''
Die Menschenrechte im Zeitalter der Aufklärung:


Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.  
Das Zeitalter der Aufklärung bezeichnet eine Epoche in der geistigen Entwicklung der westlichen Gesellschaft im 17. bis 18. Jahrhundert, die besonders durch das Bestreben geprägt ist, das Denken mit den Mitteln der Vernunft von althergebrachten, starren und überholten Vorstellungen, Vorurteilen und Ideologien zu befreien und Akzeptanz für neu erlangtes Wissen zu schaffen.


''Artikel 13''
Die Idee der Menschenrechte und deren staatlicher Umsetzung wird in der Aufklärung durch die Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean - Jacques Rousseau und Immanuel Kant geprägt.


1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
1. Thomas Hobbes (1588 - 1679)


2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.  
Hobbes lehnt die Metaphysik ab. Nach Hobbes ist die Philosophie nichts als die rationale Erkenntnis empirischer Kausalzusammenhänge. Erkennen basiert allein auf den Empfindungen (Sensualismus), Begriffe sind lediglich Namen (Nominalismus), Denken nichts als Rechnen mit Namen.
Das Wollen ist streng determiniert.


''Artikel 14''
Von entscheidender Wirkung ist seine von den Bürger- und Revolutionskriegen in England und Frankreich geprägte Staatslehre: Danach werden die Menschen im Naturzustand durch den Trieb zur Selbsterhaltung und durch Machtgier bestimmt; der Kampf aller gegen alle wird nur vermieden durch Verzicht auf das individuelle Machtstreben und Machtübertragung auf einen mit Staatsmacht ausgestatteten Souverän. Erst durch die so vollzogene Begründung des Staats(Staatsvertrag) kann der innere Friede gesichert werden.


1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.  
2. John Locke (1632 - 1704)


2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.  
Lockes politische Philosophie beeinflusst die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, die Verfassung der Vereinigten Staaten, die Verfassung des revolutionären Frankreichs und über diesen Weg die meisten Verfassungen liberaler Staaten maßgeblich. In seinem Werk Two Treatises of Government argumentiert Locke, dass eine Regierung nur legitim ist, wenn sie die Zustimmung der Regierten besitzt und die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum schützt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, haben die Untertanen ein Recht zur Rebellion.


''Artikel 15''
Im Gegensatz zur Konzeption Thomas Hobbes' sind die Naturrechte bei Locke durch die Rechte anderer begrenzt.
Während bei Hobbes im Prinzip jeder ein Recht auf Alles hat, werden die Rechte auf Freiheit und Eigentum bei Locke durch die Freiheits- und Eigentumsrechte anderer eingeschränkt. „No one ought to harm another in his Life, Health, Liberty, or Possessions.“ Aus dieser Einschränkung leitet er selbst Rechte ab, diejenigen zu bestrafen und Ausgleich gegenüber denen zu fordern, die sie verletzten. Während Hobbes von individuellen Rechten ausgeht, ist Lockes „Law of Nature“ überindividuell angesiedelt: „the state of nature has a law of nature to govern it, which obliges every one.“ Damit greift er auf ältere naturrechtliche Konzeptionen zurück.


1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
3. Jean - Jacques Rousseau (1712 - 1778)
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.  


''Artikel 16''
Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten kann, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintritt bzw. diesen Zustand begründet. Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand unabhängig voneinander leben. Sie verfügen über ausreichend Güter und sind friedlich. Insbesondere ist der Mensch weder der Philosophie und der Wissenschaft noch der Gier nach Luxusgütern verfallen.


1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.  
Im Unterschied zu Hobbes oder Locke zeichnet Rousseau ein positives Bild vom Menschen im wilden, tiernahen Zustand. Dem genuin menschlichem Vermögen, der Vernunft, steht er hingegen ablehnend gegenüber. Anderen Vertragstheoretikern wirft er vor, bei ihren Schilderungen des Urmenschen nicht realitätsnah geblieben zu sein und ihm überwiegend negative Attribute zugeschrieben zu haben.


2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.  
Durch das Auftauchen der Institution des Eigentums entstehen erste gesellschaftliche Strukturen. Der Mensch ist nicht mehr autark, sondern von anderen abhängig; sei es als Herr, oder als Knecht. Um seinen Leidenschaften folgen zu können, unterdrückt der Eigentümer seine Knechte. Dies sind nach Rousseau die „schlechten“ Gesellschaftzustände, die er in seiner Abhandlung zum Sozialvertrag (contrat social) kritisiert.
Grundlage dieser Zustände ist ein Vertrag, der jedem ermöglicht, sich wieder so frei zu fühlen, wie im Naturzustand.
Dabei unterscheidet Rousseau „natürliche Unabhängigkeit“ von „bürgerlicher Freiheit“. (Im Gegensatz zu Montesquieu wollte Rousseau das Volk in allen Bereichen der Politik einbeziehen und nicht nur in einer Gewalt (Legislative) mitwirken lassen.)


3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.  
Nach Auffassung von Rousseau verpflichtet sich jeder, sich dem allgemeinen Willen, der volonté générale, zu unterwerfen. Dieser Allgemeinwille ist ein auf das Wohl des ganzen Volkes gerichteter Wille aller Bürger. Als solcher ist er die Summe der sich überschneidenden Teile der Einzelwillen. Jeder Einzelbürger ist Teil eines religiös überhöhten und konfessionell neutralen Staatswesens, welches den allgemeinen Willen vollstreckt und zugleich totale Verfügungsgewalt über ihn hat. Der Staat ist befugt, Gesetze zu verabschieden, die jederzeit den unantastbaren Willens des Volksganzen zum Ausdruck bringen.


''Artikel 17''
Rousseaus Theorie des allgemeinen Willens stellt einen originellen und wirkungsmächtigen Versuch dar, der feudalistischen Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit die Legitimationsgrundlage zu entziehen. Sie beeinflusst viele andere politische Theoretiker und Philosophen des 18. und 19. Jahrhunderts, so u. a. Immanuel Kant. (Neben Voltaire gilt Rousseau außerdem als einer der wichtigsten Wegbereiter der französischen Revolution. Der aktivste Exponent der jakobinischen Schreckensherrschaft, Robespierre, war ein großer Verehrer des Schriftstellers.)


1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.  
4. Immanuel Kant (1724 - 1804)


2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.  
Die Aufklärung wird eng mit dem Namen Kant verbunden. Berühmt ist seine Definition:


''Artikel 18''
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Anleitung eines anderen zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude [wage es verständig zu sein]! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“


Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.  
Kant war optimistisch, dass das freie Denken, das sich insbesondere unter Friedrich dem Großen – wenn auch überwiegend auf die Religion bezogen – stark entwickelt hatte, dazu führt, dass sich die Sinnesart des Volkes allmählich verändert und am Ende sogar die Grundsätze der Regierung beeinflusst, den Menschen, „der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.


''Artikel 19''
Kant war ein starker Befürworter der französischen Revolution und stand auch zu dieser Haltung, obgleich er nach der Regierungsübernahme durch Friedrich Wilhelm II durchaus mit Sanktionen rechnen musste. Trotz zunehmender Zensur, oder vielleicht deswegen veröffentlichte Kant in dieser Zeit seine Religionsschriften.
Gott lässt sich nicht beweisen. Doch konsequentes moralisches Handeln ist nicht möglich ohne den Glauben an Freiheit, Unsterblichkeit und Gott. Daher ist die Moral das Ursprüngliche und die Religion erklärt die moralischen Pflichten als göttliche Gebote. Die Religion folgte also dem bereits vorhandenen Moralgesetz. Um die eigentlichen Pflichten zu finden, muss man nun umgekehrt das Richtige aus den verschiedenen Religionslehren herausfiltern. Rituelle kirchliche Praktiken kritisierte Kant als Pfaffentum. Nach der Veröffentlichung der Religionsschrift Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft 1793 und 1794 erhielt Kant dann tatsächlich per Kabinettsorder das Verbot, weiter in diesem Sinne zu veröffentlichen. Kant beugte sich für die Regierungszeit des Königs, nahm aber seine Position nach dessen Tod in dem Streit der Fakultäten unvermindert wieder auf.


Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.  
Bei Betrachtung der vorraus gegangenen Philosophen lässt sich eine Entwicklung von der Anerkennung der Naturrechte bei Hobbes, die er exklusiv dem Staat unterordnet, über die Überordnung der Menschenrechte bei Locke, bis zur Anerkennung der Menschenrechte als Basis und Legitimation des Staates bei Rousseau und Kant erkennen.  


''Artikel 20''
So sind seit den Deklarationen der französischen und amerikanischen Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) die Menschenrechte in die Verfassungen der demokratischen Rechtsstaaten implementiert und bilden die subjektiven Rechte des Individuums mit Konsequenzen für die objektive staatliche Rechtsordnung.


1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.  
Die in den Verfassungstexten der demokratischen Rechtsstaaten formulierten Menschrechte werden in der Regel als Grundrechte bezeichnet.  


2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.  
Auf völkerrechtlicher Ebene werden die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Proklamation am 10.12.1948 durch die UN – Generalversammlung, etabliert.


''Artikel 21''
==Allgemeine Erklärung der Menschenrechte==


1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Siehe unter:


2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.  
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm


3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.  
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001


''Artikel 22''
==Kriminologische Aspekte der Menschenrechte==


Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
===Menschenrechtsverletzungen===


''Artikel 23''
Es gibt nur wenige Staaten auf der Welt, in denen Menschenrechte nicht verletzt werden; selbst der demokratische Rechtsstaat westlicher Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. Die überwiegende Mehrzahl aller Menschenrechtsverletzungen ereignet sich jedoch in Schwellenländern und in den Entwicklungsländern. Verschiedene nichtstaatliche Organisationen wie amnesty international oder die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, die sich um den Schutz des Menschen vor Willkür und Unterdrückung kümmern, bringen in ihren jährlichen Berichten umfangreiche Auflistungen von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt.


1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.  
Selten verletzt ein Staat nur ein einzelnes Menschenrecht, meistens schließen sich die Übergriffe zu einer Kette zusammen. Beschneidet beispielsweise ein Staat das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Religionsfreiheit und fügt sich eine Person diesen Einschränkungen nicht, so droht ihr nicht selten willkürlicher Freiheitsentzug, ja sie muß unter Umständen sogar damit rechnen, gefoltert zu werden und damit auch in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt zu werden. Menschenrechtsverletzungen stehen daher meist in einem komplexen Zusammenhang.


2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Überschneidungen sind deshalb unvermeidlich:


3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Verfolgung Andersdenkender


4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Unabhängig von der Ideologie gleichen sich die Methoden aller Staaten, die die Meinungsfreiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Füßen treten.
Meist handelt es sich um Länder mit autoritären bzw. diktatorischen Herrschaftsstrukturen. Um ihre Machtakkumulation zu rechtfertigen, bedienen sich diese Regierungen bestimmter Feindbilder, die propagandistisch gezielt aufgebaut werden.
In manchen Fällen erhalten solche Stereotypen konkrete Nahrung durch die tatsächliche Existenz gewaltbereiter Oppositionsgruppen. Gegebenenfalls kann deren Einsatzwille durch Provokationen aktiviert werden. Folglich sieht sich die Staatsmacht "gezwungen", zur Herstellung von Ruhe und Ordnung bürgerliche Grundrechte einzuschränken oder ganz aufzuheben. Im Extremfall geschieht dies durch die Erklärung des Ausnahmezustandes oder die Verhängung des Kriegsrechtes. Immer bleiben dabei die Meinungs- und die Koalitionsfreiheit sowie das Demonstrationsrecht auf der Strecke. Hauptbetroffene sind in der Regel Intellektuelle, besonders schriftstellerisch und journalistisch tätige Personen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gewerkschaftlich und in Menschenrechtsorganisationen Aktive, aber auch Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten


''Artikel 24''
Repressalien aus religiösen Gründen
Eng verquickt mit der Unterdrückung Andersdenkender ist naturgemäß die Verfolgung aus Glaubensgründen. Selbst wenn sie nicht unmittelbar von staatlichen Institutionen ausgeht, spricht man von Menschenrechtsverletzungen immer dann, wenn ein Staat entsprechende Verhaltensweisen seiner Bürgerinnen und Bürger deckt oder seiner Schutzpflicht gegenüber bedrohten Mitgliedern nicht genügt und damit seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht wird. Kaum faßbar für das verweltlichte Denken vieler Menschen in Mitteleuropa ist der religiöse Fanatismus, mit den sich Menschen in der Dritten Welt, aber auch in Nordirland oder auf dem Balkan gegenwärtig noch bekämpfen.


Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Völkermord


''Artikel 25''
Seinen quantitativen Höhepunkt findet das Morden, wenn es aus rassischen, religiösen, nationalen oder wirtschaftlichen Gründen gegen eine ethnische Minderheit im Lande oder - in letzter Perversion - gegen das eigene Volk gerichtet ist. Ein solcher Genozid (Völkermord) ist das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei geht es im allgemeinen neben den Morden um eine ganze Bandbreite von Menschenrechtsverletzungen, die von der Diskriminierung von Völkern und Volksgruppen über den Entzug persönlicher Freiheitsrechte und materieller Lebensgrundlagen über Folter und körperliche Schädigungen bis zum geplanten Exodus reichen.


1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Todesstrafe


2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.  
Vor dem Hintergrund des uneinschränkbaren Rechtes auf Leben wird letztlich sogar die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie ist im Gegensatz zur Folter freilich noch nicht weltweit geächtet, wenn auch 1997 die UN-Menschenrechtskommission in einer Resolution alle Staaten aufgerufen hat, Hinrichtungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auszusetzen. Tatsächlich haben bis Ende 1997 61 Staaten die Todesstrafen völlig abgeschafft, in einigen anderen ist sie nur für außergewöhnliche Straftaten vorgesehen. In manchen Ländern ist aber auch die Tendenz zur verstärkten Vollstreckung der Todesstrafe zu beobachten. In negativem Sinne von sich reden macht in dieser Hinsicht die USA, wo der Schuldspruch in hohem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen Stellung des Angeklagten abhängt. Nach einer in Florida durchgeführten Studie droht dort einem Afro-Amerikaner, der des Mordes an einem Weißen überführt wird, mit übergroßer Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe.


''Artikel 26''
===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===


1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus Menschenrechte missachtet und eingeschränkt werden.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.  


3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.  
Der Angriffskrieg der Amerikaner gegen den Irak im Jahr 2003, ohne Mandat der UNO, führt zu Spekulationen, dass diese bewusst geschieht, um bestimmte Normen wie die Genfer Konventionen zu umgehen.  


''Artikel 27''
Spätestens im  Mai 2004 ist evident, dass Folterungen und Menschenrechtsverletzungen im Irak durch amerikanische Soldaten stattfinden. Es sind Fotos aus dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib, welche Folter und Menschenrechtsverletzungen an irakischen Häftlingen durch amerikanische Soldaten belegen.


1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.  
Im Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba werden durch die USA mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten.


2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Siehe unter:


''Artikel 28''
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Menschenrechte/guantanamo-ai.html


Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.  
In den westlichen Staaten ist vor allem das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen.  


''Artikel 29''
Beispiel, Deutschland: Großer Lauschangriff.
 
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
 
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
 
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
 
''Artikel 30''
 
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.  


==Kriminologische Aspekte der Menschenrechte==
Siehe unter:


===Menschenrechtsverletzungen===
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg04-022.html


Menschenrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Rechtsstaat.
==Literatur==
*[http://www.amazon.de/Amnesty-International-Report-2012-ebook/dp/B008515ISA/ref=sr_1_2?s=books-intl-de&ie=UTF8&qid=1349256832&sr=1-2 Amnesty International (2012) Report 2012: the state of the world's human rights in 2011]
Der Staat übernimmt durch die Ratifikation von Menschenrechtsabkommen die Verpflichtung die Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrages einzuhalten.
Damit ist formal juristisch allein der Staat, als Staat, in der Lage Menschenrechte zu verletzen.


Beispiel: Genozid.  
*[http://www.amazon.de/Human-Rights-Short-Introduction-Introductions/dp/0199205523/ref=pd_rhf_ee_p_t_1#reader_0199205523 Clapham, Andrew (2007) Human Rights. A Very Short Introduction. Oxford: Oxford University Press]
*[http://www.sfu.ca/~aheard/intro.html Heard, Andrew (1997) HUMAN RIGHTS: CHIMERAS IN SHEEP'S CLOTHING?]


Menschenrechtswidrige Handlungen eines Individuums gegenüber einem anderen berühren den Bereich der Menschenrechte nicht, da sie durch das jewilige Rechtssystem abgedeckt sind.
==Weblinks==


Beispiel: nationales Strafrecht.
* http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg04-022.html


===Menschenrechte nach dem 11.09.2001===
* http://www.bpb.de/publikationen/INEJ90,5,0,MenschenrechtsVerletzungen_weltweit.html#art5


Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus Menschenrechte missachtet und eingeschränkt werden.
* http://www.bpb.de/publikationen/INEJ90,4,0,MenschenrechtsVerletzungen_weltweit.html#art4


Der Angriffskrieg der Amerikaner gegen den Irak im Jahr 2003, ohne Mandat der UNO, führt zu Spekulationen, dass diese bewusst geschieht, um bestimmte Normen wie die Genfer Konventionen zu umgehen.  
* http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte


Spätestens im  Mai 2004 ist evident, dass Folterungen und Menschenrechtsverletzungen im Irak durch amerikanische Soldaten stattfinden. Es sind Fotos aus dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib, welche Folter und Menschenrechtsverletzungen an irakischen Häftlingen durch amerikanische Soldaten belegen.
* http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001


Im Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba werden durch die USA mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten.
* http://www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/Begriff/content.html


In den westlichen Staaten ist vor allem das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen.  
* http://www.humanrights.ch/home/de/Themendossiers/Universalitaet/idart_738-content.html


Beispiel, Deutschland: Großer Lauschangriff.
* [http://plato.stanford.edu/entries/rights-human/ Artikel "Human Rights" in der ''Stanford Encyclopedia of Philosophy'']

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2013, 14:26 Uhr

Die Menschenrechte bestehen im Recht aller Individuen der Spezies homo sapiens sapiens auf ein Leben in Würde und Freiheit, wozu insbesondere die Abwesenheit von Sklaverei, Folter und Diskriminierung sowie die Anwesenheit von Meinungs- und Religionsfreiheit gehören. Obwohl die Menschenrechte schon öfter proklamiert und durch die Übernahme in etliche internationale Vereinbarungen gestärkt wurden, sind sie bislang nicht für alle Staaten bindendes Recht geworden. Dies gilt auch für die am 10. Dezember 1948 anlässlich der Versammlung der Vereinten Nationen in Paris feierlich proklamierte "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" mit ihren 30 Menschenrechtsartikeln.


Das universelle Menschenrechtsschutzsystem (Vereinte Nationen) im Überblick

1. UN-Charta

2. International Bill of Rights

- Allgemeine Menschenrechtserklärung (1948)

- Internationaler Paket über bürgerliche und politische Rechte (1966/76)

- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966/76)

3. Des Weiteren existieren mannigfaltige Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln:

- Konverntion über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords (1948/51)

- Internationale Konvention zur Eliminierung jeder Form rassischer Diskriminierung (1965/69)

- Internationale Konvention zur Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (1973/76)

- Konvention zur Eliminierung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (1979/81)

- Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung (1984/87)

- Konvention über die Rechte des Kindes (1989/90)

- Konvention über den Schutz der Rechte von Wanderarbeitbenehmern und ihrer Familienmitglieder (1990/2003)


Hinzu kommen diverse regionale Menschenrechtsabkommen.

1. Europa

- Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle (1950/53)

- Europäische Sozialcharta

- Europäischer Minderheitenschutz

- Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

- Europäische Union / Europäische Gemeinschaften

2. Amerikanische Erklärung und Konvention über Menschenrechte (1948/1969/1978)

3. Afrikanische Charta der Rechte der Menschen und Völker (1981/86)

4. Arabische Charta der Menschenrechte (1994)

Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf universeller Ebene

1. Schutzinstanzen

2. Schutzmechanismen

- Berichtsverfahren

- Staatenbeschwerden

- Kontrollen vor Ort

- Individualbeschwerden

- Allgemeine Bemerkungen (General Comments)

Menschenrechte sind Rechte die jedem Menschen von Geburt an zu stehen, unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft (Familie, Beruf, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische Einstellung, etc.).

Grundlegend ist die Auffassung, dass alle Menschen von Natur aus frei und gleich sind und dass ihnen von Geburt an unveräußerliche Rechte zustehen.

Die Menschenrechte sollen dem Individuum einerseits jene Freiheitssphäre garantieren, die notwendig ist, um in freier Entfaltung seine Persönlichkeit und seine Selbstbestimmung zu verwirklichen, und andererseits jene Beteiligungsrechte sichern, die es zu einem gleichberechtigten und mitentscheidenden Bürger im gesellschaftlichen und politischen Willensbildungs- und Gestaltungsprozess machen.

Der Ausdruck «Universalität der Menschenrechte» sollte nicht als eine Aussage über die tatsächliche Gültigkeit der Menschenrechte aufgefasst werden, sondern er bezeichnet einen Geltungsanspruch:

Der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte bedeutet, dass man den Anspruch stellt, die Menschenrechte hätten überall für alle Menschen zu gelten. Man spricht auch von «Allgemeingültigkeit».

Die «Geltung für alle Menschen» hat eine zweifache Bedeutung:

1. Jedes menschliche Wesen kann sich auf die selben Menschenrechte berufen, um seine elementaren Interessen zu schützen.

2. Jedes menschliche Wesen sollte die Geltung derselben Menschenrechte anerkennen. Diese zweite Bedeutung des universalen Geltungsanspruchs beeinhaltet eine moralische Forderung:

Jeder Mensch ist verpflichtet, die Menschenrechte von all seinen Mitmenschen zu respektieren.

Universale Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte?

Da die menschliche Erfahrung zeigt, dass Moral bzw. Ethik oft nicht sehr wirksam sind, braucht es tragfähige rechtliche Instrumente, um die universale Anerkennung der Menschenrechte zu garantieren und praktisch wirksam werden zu lassen.

Das heisst: Der Anspruch auf universale Geltung bedingt die Schaffung von institutionellen Vorkehrungen, welche auf wirksame Weise einen Schutz der Menschenrechte von allen Menschen ermöglichen.

Diese Verpflichtung betrifft sowohl die staatlichen wie auch mächtige nichtstaatliche Akteure:

Alle Staaten haben mit dem UNO-Beitritt die - wenigstens moralische - Geltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anerkannt. Damit sind alle Staaten aufgerufen, die internationalen Menschenrechtsverträge zu ratifizieren und sich damit auch rechtlich zu verpflichten, die Menschenrechtsnormen in ihrem Hoheitsgebiet durchzusetzen.

Die fundamentalsten Menschenrechte wie das Folterverbot oder das Sklavereiverbot gehören heute zum Völkergewohnheitsrecht; sie sind für alle Staaten unmittelbar verpflichtend. Ausserdem wurden die rechtsverbindlichen Menschenrechtsabkommen von sehr vielen Staaten ratifiziert; in all diesen Fällen stellt sich die Geltungsfrage nicht mehr.

Alle nichtstaatlichen mächtigen Akteure wie grosse Wirtschaftsunternehmen, Massenorganisationen, religiöse Vereinigungen etc. unterliegen ihrerseits der moralischen Verpflichtung, die Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und durchzusetzen. Allerdings ist diese Verpflichtung bis heute nur in Ausnahmefällen in einer rechtlich verbindlichen Form festgeschrieben.

Gewährleistung des Menschenrechtsschutzes auf europäischer Ebene

1. Schutzinstanzen

2. Schutzmechanismen

- Berichtsverfahren

- Staatenbeschwerden

- Individualbeschwerden

Was sind Menschenrechte?

Zu den M. gehören:

1. die sog. liberalen Verteidigungsrechte: a) das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit, b) das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit, auf c) Eigentum und auf d) Gleichheit (d. h. das Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung) und e) das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung;

2. die sog. demokratischen und sozialen Rechte: a) das Recht auf Freizügigkeit, b) die Versammlungsfreiheit, c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (d. h. auch Streikrecht), d) das Wahlrecht, e) das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn und f) das Recht auf Bildung.


Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen.

In philosophischer Perspektive können die Menschenrechte wie folgt bestimmt werden:

Menschenrechte sind vorstaatliche Rechte, die jedem Menschen als Person gegenüber den organisierten Kollektiven (insbesondere den Staaten) zukommen.

Vorstaatlich meint, dass die Menschenrechte nicht vom Staat verliehen sind, sondern dass es umgekehrt eine Hauptaufgabe jedes Staates sein soll, die Menschenrechte zu schützen.

Jedem Menschen soll deutlich machen, dass die biologische Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung das einzige Kriterium ist, das erfüllt sein muss, damit jemand einen Anspruch auf die Achtung ihrer/seiner Menschenrechte stellen kann.

Dieser Anspruch richtet sich an die «organisierten Kollektive», allen voran die staatlichen Institutionen, aber auch an die Religionsgemeinschaften, Familienverbände, Wirtschaftsunternehmen, Bürgerkriegsparteien etc. Allerdings werden auf rechtlicher Ebene in erster Linie die menschenrechtlichen Ansprüche an den Staat abgedeckt.

Geschichte der Menschenrechte

Die Menschenrechte im Zeitalter der Aufklärung:

Das Zeitalter der Aufklärung bezeichnet eine Epoche in der geistigen Entwicklung der westlichen Gesellschaft im 17. bis 18. Jahrhundert, die besonders durch das Bestreben geprägt ist, das Denken mit den Mitteln der Vernunft von althergebrachten, starren und überholten Vorstellungen, Vorurteilen und Ideologien zu befreien und Akzeptanz für neu erlangtes Wissen zu schaffen.

Die Idee der Menschenrechte und deren staatlicher Umsetzung wird in der Aufklärung durch die Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean - Jacques Rousseau und Immanuel Kant geprägt.

1. Thomas Hobbes (1588 - 1679)

Hobbes lehnt die Metaphysik ab. Nach Hobbes ist die Philosophie nichts als die rationale Erkenntnis empirischer Kausalzusammenhänge. Erkennen basiert allein auf den Empfindungen (Sensualismus), Begriffe sind lediglich Namen (Nominalismus), Denken nichts als Rechnen mit Namen. Das Wollen ist streng determiniert.

Von entscheidender Wirkung ist seine von den Bürger- und Revolutionskriegen in England und Frankreich geprägte Staatslehre: Danach werden die Menschen im Naturzustand durch den Trieb zur Selbsterhaltung und durch Machtgier bestimmt; der Kampf aller gegen alle wird nur vermieden durch Verzicht auf das individuelle Machtstreben und Machtübertragung auf einen mit Staatsmacht ausgestatteten Souverän. Erst durch die so vollzogene Begründung des Staats(Staatsvertrag) kann der innere Friede gesichert werden.

2. John Locke (1632 - 1704)

Lockes politische Philosophie beeinflusst die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, die Verfassung der Vereinigten Staaten, die Verfassung des revolutionären Frankreichs und über diesen Weg die meisten Verfassungen liberaler Staaten maßgeblich. In seinem Werk Two Treatises of Government argumentiert Locke, dass eine Regierung nur legitim ist, wenn sie die Zustimmung der Regierten besitzt und die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum schützt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, haben die Untertanen ein Recht zur Rebellion.

Im Gegensatz zur Konzeption Thomas Hobbes' sind die Naturrechte bei Locke durch die Rechte anderer begrenzt. Während bei Hobbes im Prinzip jeder ein Recht auf Alles hat, werden die Rechte auf Freiheit und Eigentum bei Locke durch die Freiheits- und Eigentumsrechte anderer eingeschränkt. „No one ought to harm another in his Life, Health, Liberty, or Possessions.“ Aus dieser Einschränkung leitet er selbst Rechte ab, diejenigen zu bestrafen und Ausgleich gegenüber denen zu fordern, die sie verletzten. Während Hobbes von individuellen Rechten ausgeht, ist Lockes „Law of Nature“ überindividuell angesiedelt: „the state of nature has a law of nature to govern it, which obliges every one.“ Damit greift er auf ältere naturrechtliche Konzeptionen zurück.

3. Jean - Jacques Rousseau (1712 - 1778)

Rousseau stellt sich in seinen staatstheoretischen Texten die Frage, wie ein von Natur aus wildes und freies Individuum seine Freiheit behalten kann, wenn es aus dem Naturzustand in den Zustand der Gesellschaft eintritt bzw. diesen Zustand begründet. Rousseau geht davon aus, dass die Menschen im Naturzustand unabhängig voneinander leben. Sie verfügen über ausreichend Güter und sind friedlich. Insbesondere ist der Mensch weder der Philosophie und der Wissenschaft noch der Gier nach Luxusgütern verfallen.

Im Unterschied zu Hobbes oder Locke zeichnet Rousseau ein positives Bild vom Menschen im wilden, tiernahen Zustand. Dem genuin menschlichem Vermögen, der Vernunft, steht er hingegen ablehnend gegenüber. Anderen Vertragstheoretikern wirft er vor, bei ihren Schilderungen des Urmenschen nicht realitätsnah geblieben zu sein und ihm überwiegend negative Attribute zugeschrieben zu haben.

Durch das Auftauchen der Institution des Eigentums entstehen erste gesellschaftliche Strukturen. Der Mensch ist nicht mehr autark, sondern von anderen abhängig; sei es als Herr, oder als Knecht. Um seinen Leidenschaften folgen zu können, unterdrückt der Eigentümer seine Knechte. Dies sind nach Rousseau die „schlechten“ Gesellschaftzustände, die er in seiner Abhandlung zum Sozialvertrag (contrat social) kritisiert. Grundlage dieser Zustände ist ein Vertrag, der jedem ermöglicht, sich wieder so frei zu fühlen, wie im Naturzustand. Dabei unterscheidet Rousseau „natürliche Unabhängigkeit“ von „bürgerlicher Freiheit“. (Im Gegensatz zu Montesquieu wollte Rousseau das Volk in allen Bereichen der Politik einbeziehen und nicht nur in einer Gewalt (Legislative) mitwirken lassen.)

Nach Auffassung von Rousseau verpflichtet sich jeder, sich dem allgemeinen Willen, der volonté générale, zu unterwerfen. Dieser Allgemeinwille ist ein auf das Wohl des ganzen Volkes gerichteter Wille aller Bürger. Als solcher ist er die Summe der sich überschneidenden Teile der Einzelwillen. Jeder Einzelbürger ist Teil eines religiös überhöhten und konfessionell neutralen Staatswesens, welches den allgemeinen Willen vollstreckt und zugleich totale Verfügungsgewalt über ihn hat. Der Staat ist befugt, Gesetze zu verabschieden, die jederzeit den unantastbaren Willens des Volksganzen zum Ausdruck bringen.

Rousseaus Theorie des allgemeinen Willens stellt einen originellen und wirkungsmächtigen Versuch dar, der feudalistischen Königs- und Adelsherrschaft seiner Zeit die Legitimationsgrundlage zu entziehen. Sie beeinflusst viele andere politische Theoretiker und Philosophen des 18. und 19. Jahrhunderts, so u. a. Immanuel Kant. (Neben Voltaire gilt Rousseau außerdem als einer der wichtigsten Wegbereiter der französischen Revolution. Der aktivste Exponent der jakobinischen Schreckensherrschaft, Robespierre, war ein großer Verehrer des Schriftstellers.)

4. Immanuel Kant (1724 - 1804)

Die Aufklärung wird eng mit dem Namen Kant verbunden. Berühmt ist seine Definition:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Anleitung eines anderen zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude [wage es verständig zu sein]! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“

Kant war optimistisch, dass das freie Denken, das sich insbesondere unter Friedrich dem Großen – wenn auch überwiegend auf die Religion bezogen – stark entwickelt hatte, dazu führt, dass sich die Sinnesart des Volkes allmählich verändert und am Ende sogar die Grundsätze der Regierung beeinflusst, den Menschen, „der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.“

Kant war ein starker Befürworter der französischen Revolution und stand auch zu dieser Haltung, obgleich er nach der Regierungsübernahme durch Friedrich Wilhelm II durchaus mit Sanktionen rechnen musste. Trotz zunehmender Zensur, oder vielleicht deswegen veröffentlichte Kant in dieser Zeit seine Religionsschriften. Gott lässt sich nicht beweisen. Doch konsequentes moralisches Handeln ist nicht möglich ohne den Glauben an Freiheit, Unsterblichkeit und Gott. Daher ist die Moral das Ursprüngliche und die Religion erklärt die moralischen Pflichten als göttliche Gebote. Die Religion folgte also dem bereits vorhandenen Moralgesetz. Um die eigentlichen Pflichten zu finden, muss man nun umgekehrt das Richtige aus den verschiedenen Religionslehren herausfiltern. Rituelle kirchliche Praktiken kritisierte Kant als Pfaffentum. Nach der Veröffentlichung der Religionsschrift Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft 1793 und 1794 erhielt Kant dann tatsächlich per Kabinettsorder das Verbot, weiter in diesem Sinne zu veröffentlichen. Kant beugte sich für die Regierungszeit des Königs, nahm aber seine Position nach dessen Tod in dem Streit der Fakultäten unvermindert wieder auf.

Bei Betrachtung der vorraus gegangenen Philosophen lässt sich eine Entwicklung von der Anerkennung der Naturrechte bei Hobbes, die er exklusiv dem Staat unterordnet, über die Überordnung der Menschenrechte bei Locke, bis zur Anerkennung der Menschenrechte als Basis und Legitimation des Staates bei Rousseau und Kant erkennen.

So sind seit den Deklarationen der französischen und amerikanischen Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) die Menschenrechte in die Verfassungen der demokratischen Rechtsstaaten implementiert und bilden die subjektiven Rechte des Individuums mit Konsequenzen für die objektive staatliche Rechtsordnung.

Die in den Verfassungstexten der demokratischen Rechtsstaaten formulierten Menschrechte werden in der Regel als Grundrechte bezeichnet.

Auf völkerrechtlicher Ebene werden die Menschenrechte erst im 20. Jahrhundert mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Proklamation am 10.12.1948 durch die UN – Generalversammlung, etabliert.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Siehe unter:

http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001

Kriminologische Aspekte der Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen

Es gibt nur wenige Staaten auf der Welt, in denen Menschenrechte nicht verletzt werden; selbst der demokratische Rechtsstaat westlicher Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. Die überwiegende Mehrzahl aller Menschenrechtsverletzungen ereignet sich jedoch in Schwellenländern und in den Entwicklungsländern. Verschiedene nichtstaatliche Organisationen wie amnesty international oder die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, die sich um den Schutz des Menschen vor Willkür und Unterdrückung kümmern, bringen in ihren jährlichen Berichten umfangreiche Auflistungen von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt.

Selten verletzt ein Staat nur ein einzelnes Menschenrecht, meistens schließen sich die Übergriffe zu einer Kette zusammen. Beschneidet beispielsweise ein Staat das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Religionsfreiheit und fügt sich eine Person diesen Einschränkungen nicht, so droht ihr nicht selten willkürlicher Freiheitsentzug, ja sie muß unter Umständen sogar damit rechnen, gefoltert zu werden und damit auch in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt zu werden. Menschenrechtsverletzungen stehen daher meist in einem komplexen Zusammenhang.

Überschneidungen sind deshalb unvermeidlich:

Verfolgung Andersdenkender

Unabhängig von der Ideologie gleichen sich die Methoden aller Staaten, die die Meinungsfreiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Füßen treten. Meist handelt es sich um Länder mit autoritären bzw. diktatorischen Herrschaftsstrukturen. Um ihre Machtakkumulation zu rechtfertigen, bedienen sich diese Regierungen bestimmter Feindbilder, die propagandistisch gezielt aufgebaut werden. In manchen Fällen erhalten solche Stereotypen konkrete Nahrung durch die tatsächliche Existenz gewaltbereiter Oppositionsgruppen. Gegebenenfalls kann deren Einsatzwille durch Provokationen aktiviert werden. Folglich sieht sich die Staatsmacht "gezwungen", zur Herstellung von Ruhe und Ordnung bürgerliche Grundrechte einzuschränken oder ganz aufzuheben. Im Extremfall geschieht dies durch die Erklärung des Ausnahmezustandes oder die Verhängung des Kriegsrechtes. Immer bleiben dabei die Meinungs- und die Koalitionsfreiheit sowie das Demonstrationsrecht auf der Strecke. Hauptbetroffene sind in der Regel Intellektuelle, besonders schriftstellerisch und journalistisch tätige Personen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gewerkschaftlich und in Menschenrechtsorganisationen Aktive, aber auch Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten

Repressalien aus religiösen Gründen

Eng verquickt mit der Unterdrückung Andersdenkender ist naturgemäß die Verfolgung aus Glaubensgründen. Selbst wenn sie nicht unmittelbar von staatlichen Institutionen ausgeht, spricht man von Menschenrechtsverletzungen immer dann, wenn ein Staat entsprechende Verhaltensweisen seiner Bürgerinnen und Bürger deckt oder seiner Schutzpflicht gegenüber bedrohten Mitgliedern nicht genügt und damit seiner staatlichen Verantwortung nicht gerecht wird. Kaum faßbar für das verweltlichte Denken vieler Menschen in Mitteleuropa ist der religiöse Fanatismus, mit den sich Menschen in der Dritten Welt, aber auch in Nordirland oder auf dem Balkan gegenwärtig noch bekämpfen.

Völkermord

Seinen quantitativen Höhepunkt findet das Morden, wenn es aus rassischen, religiösen, nationalen oder wirtschaftlichen Gründen gegen eine ethnische Minderheit im Lande oder - in letzter Perversion - gegen das eigene Volk gerichtet ist. Ein solcher Genozid (Völkermord) ist das schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei geht es im allgemeinen neben den Morden um eine ganze Bandbreite von Menschenrechtsverletzungen, die von der Diskriminierung von Völkern und Volksgruppen über den Entzug persönlicher Freiheitsrechte und materieller Lebensgrundlagen über Folter und körperliche Schädigungen bis zum geplanten Exodus reichen.

Todesstrafe

Vor dem Hintergrund des uneinschränkbaren Rechtes auf Leben wird letztlich sogar die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie ist im Gegensatz zur Folter freilich noch nicht weltweit geächtet, wenn auch 1997 die UN-Menschenrechtskommission in einer Resolution alle Staaten aufgerufen hat, Hinrichtungen mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe auszusetzen. Tatsächlich haben bis Ende 1997 61 Staaten die Todesstrafen völlig abgeschafft, in einigen anderen ist sie nur für außergewöhnliche Straftaten vorgesehen. In manchen Ländern ist aber auch die Tendenz zur verstärkten Vollstreckung der Todesstrafe zu beobachten. In negativem Sinne von sich reden macht in dieser Hinsicht die USA, wo der Schuldspruch in hohem Maße von der sozialen und wirtschaftlichen Stellung des Angeklagten abhängt. Nach einer in Florida durchgeführten Studie droht dort einem Afro-Amerikaner, der des Mordes an einem Weißen überführt wird, mit übergroßer Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe.

Menschenrechte nach dem 11.09.2001

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist zu beobachten, dass im Zuge des weltweiten Kampfes gegen den Terrorismus Menschenrechte missachtet und eingeschränkt werden.

Der Angriffskrieg der Amerikaner gegen den Irak im Jahr 2003, ohne Mandat der UNO, führt zu Spekulationen, dass diese bewusst geschieht, um bestimmte Normen wie die Genfer Konventionen zu umgehen.

Spätestens im Mai 2004 ist evident, dass Folterungen und Menschenrechtsverletzungen im Irak durch amerikanische Soldaten stattfinden. Es sind Fotos aus dem irakischen Gefängnis Abu Ghraib, welche Folter und Menschenrechtsverletzungen an irakischen Häftlingen durch amerikanische Soldaten belegen.

Im Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba werden durch die USA mutmaßliche Terroristen sowie Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne Gerichtsverhandlung und unter Missachtung der Genfer Konventionen gefangen gehalten.

Siehe unter:

http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Menschenrechte/guantanamo-ai.html

In den westlichen Staaten ist vor allem das Recht auf Privatsphäre betroffen, da zur Auffindung und Bekämpfung von Terroristen häufig Überwachungsmethoden legalisiert werden, die das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzen.

Beispiel, Deutschland: Großer Lauschangriff.

Siehe unter:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg04-022.html

Literatur

Weblinks