Menschenhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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===Abgrenzung zum Menschenschmuggel und Sklaverei===
===Abgrenzung zum Menschenschmuggel und Sklaverei===
Menschenhandel muss von Menschenschmuggel bzw. [[Sklaverei]] unterschieden werden. Menschenschmuggel wird oft auch als Schleusung, Schlepperei oder Personenschmuggel bezeichnet. Wichtig ist, dass die geschmuggelte Person freiwillig in das Geschäft eingewilligt hat und nach der Reise ins Zielland gewöhnlich keine anderen Verpflichtungen mehr hat. Menschenschmuggel stellt also die Integrität nationaler Grenzen in Frage. Menschenhandel nimmt aber den Opfern das Selbstbestimmungsrecht oder die freie Willensentscheidung, es ist ein Vergehen gegen die Menschenrechte.
Menschenhandel muss von Menschenschmuggel bzw. [[Sklaverei]] unterschieden werden. Menschenschmuggel wird oft auch als Schleusung, Schlepperei oder Personenschmuggel bezeichnet. Wichtig ist, dass die geschmuggelte Person freiwillig in das Geschäft eingewilligt hat und nach der Reise ins Zielland gewöhnlich keine anderen Verpflichtungen mehr hat. Menschenschmuggel stellt also die Integrität nationaler Grenzen in Frage. Menschenhandel nimmt aber den Opfern das Selbstbestimmungsrecht oder die freie Willensentscheidung, es ist ein Vergehen gegen die Menschenrechte[3].
Migrationswillige Personen, die sich Menschenschmugglern anvertrauen, hoffen darauf, in den Wohlstandsgesellschaften des Westens bessere Lebensbedingungen zu finden, sehen aber die Einreisebedingungen des Ziellandes unüberwindbar auf legale Weise. Die geschmuggelten Personen befinden sich nach der Ankunft im Zielland für gewöhnlich in der Illegalität und stellen nun ein leichtes Opfer für Menschenhändler dar. Dem Menschenhändler geht es aber  nur um das auf die Schleusung folgende Ausnutzungs- und Abhängigkeitsverhältnis, gewöhnlich in der Form der Prostitution.  
 
In vielen Fällen ist die Unterscheidung von Menschenhandel und Menschenschmuggel schwierig, unter anderem weil sich die Merkmale beider Tatbestände immer wieder verändern. Regierungen tendieren dazu, den Zeitpunkt der Abreise als den der wahren Absichten des Migranten zu bezeichnen. Verfechter der Menschenrechte hingegen sehen den Zeitpunkt der Ankunft als entscheidend an. Auch kann nicht immer eindeutig zwischen Zwang und Zustimmung unterschieden werden. Es muss sich noch zeigen, ob extreme Armut als Zwangsfaktor vor Gericht geltend gemacht werden kann. In Fällen, in denen die geschmuggelte Person und der Schmuggler beide einen „Gewinn“ erzielen, geht es vor allem darum zu entscheiden, was die annehmbaren Wahlmöglichkeiten einer Person sind, die sich in ein ausbeutendes Arbeitsverhältnis begibt.  
Migrationswillige Personen, die sich Menschenschmugglern anvertrauen, hoffen darauf, in den Wohlstandsgesellschaften des Westens bessere Lebensbedingungen zu finden, sehen aber die Einreisebedingungen des Ziellandes unüberwindbar auf legale Weise. Die geschmuggelten Personen befinden sich nach der Ankunft im Zielland für gewöhnlich in der Illegalität und stellen nun ein leichtes Opfer für Menschenhändler dar[4]. Dem Menschenhändler geht es aber  nur um das auf die Schleusung folgende Ausnutzungs- und Abhängigkeitsverhältnis, gewöhnlich in der Form der Prostitution[5].  
Häufig wird Menschenhandel auch als „moderne Sklaverei“ bezeichnet. Zwar ist beiden die „Dreipersonenkonstellation“ gemeinsam, da die betroffenen Menschen als „Objekte“ vom Händler angeworben werden und dann an den Abnehmer weitergegeben werden, doch die Sklaven werden rechtlich gesehen Eigentum des Abnehmers, während die Opfer des Menschenhandels weiter über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Ein Opfer der Sklaverei gilt gewöhnlich in seiner Gesamtheit als Handelsware; bei Opfern von Menschenhandel wird nur ein bestimmter Teil der Person ausgebeutet.
In vielen Fällen ist die Unterscheidung von Menschenhandel und Menschenschmuggel schwierig, unter anderem weil sich die Merkmale beider Tatbestände immer wieder verändern. Regierungen tendieren dazu, den Zeitpunkt der Abreise als den der wahren Absichten des Migranten zu bezeichnen. Verfechter der Menschenrechte hingegen sehen den Zeitpunkt der Ankunft als entscheidend an. Auch kann nicht immer eindeutig zwischen Zwang und Zustimmung unterschieden werden. Es muss sich noch zeigen, ob extreme Armut als Zwangsfaktor vor Gericht geltend gemacht werden kann. In Fällen, in denen die geschmuggelte Person und der Schmuggler beide einen „Gewinn“ erzielen, geht es vor allem darum zu entscheiden, was die annehmbaren Wahlmöglichkeiten einer Person sind, die sich in ein ausbeutendes Arbeitsverhältnis begibt[6].
Häufig wird Menschenhandel auch als „moderne Sklaverei“ bezeichnet. Zwar ist beiden die „Dreipersonenkonstellation“ gemeinsam, da die betroffenen Menschen als „Objekte“ vom Händler angeworben werden und dann an den Abnehmer weitergegeben werden, doch die Sklaven werden rechtlich gesehen Eigentum des Abnehmers, während die Opfer des Menschenhandels weiter über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Ein Opfer der Sklaverei gilt gewöhnlich in seiner Gesamtheit als Handelsware; bei Opfern von Menschenhandel wird nur ein bestimmter Teil der Person ausgebeutet[7].


===Ein transnationales Problem===
===Ein transnationales Problem===