Menschenhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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==1 Allgemein==
== Allgemein==
===1.1 Definition===
===Definition===
Menschenhandel wird in Artikel 3a des „Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der Vereinten Nationen vom Dezember 2000  
Menschenhandel wird in Artikel 3a des „Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der Vereinten Nationen vom Dezember 2000  
(Palermo-Protokoll) definiert als „''die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der [[Prostitution]] anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen“''.
(Palermo-Protokoll) definiert als „''die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der [[Prostitution]] anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen“''.
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Wenn eins der obengenannten Mittel angewendet wurde, ist die Zustimmung des Opfers ohne Bedeutung. Die Mittel müssen bei Personen unter 18 Jahren nicht zum Einsatz gekommen sein, um den Tatbestand Menschenhandel zu erfüllen. Obwohl auch Männer und Kinder Opfer von Menschenhandel werden können, betrifft Menschenhandel in den meisten Fällen Frauen, die vornehmlich unter Täuschung angeworben werden und dann zur Prostitution und anderen sexuellen Handlungen gezwungen werden. Eine Überschreitung nationaler Grenzen oder eine illegale Einreise der gehandelten Person ist keine Voraussetzung für den Tatbestand.
Wenn eins der obengenannten Mittel angewendet wurde, ist die Zustimmung des Opfers ohne Bedeutung. Die Mittel müssen bei Personen unter 18 Jahren nicht zum Einsatz gekommen sein, um den Tatbestand Menschenhandel zu erfüllen. Obwohl auch Männer und Kinder Opfer von Menschenhandel werden können, betrifft Menschenhandel in den meisten Fällen Frauen, die vornehmlich unter Täuschung angeworben werden und dann zur Prostitution und anderen sexuellen Handlungen gezwungen werden. Eine Überschreitung nationaler Grenzen oder eine illegale Einreise der gehandelten Person ist keine Voraussetzung für den Tatbestand.


===1.2 Abgrenzung zum Menschenschmuggel und Sklaverei===
===Abgrenzung zum Menschenschmuggel und Sklaverei===
Menschenhandel muss von Menschenschmuggel bzw. [[Sklaverei]] unterschieden werden. Menschenschmuggel wird oft auch als Schleusung, Schlepperei oder Personenschmuggel bezeichnet. Wichtig ist, dass die geschmuggelte Person freiwillig in das Geschäft eingewilligt hat und nach der Reise ins Zielland gewöhnlich keine anderen Verpflichtungen mehr hat. Menschenschmuggel stellt also die Integrität nationaler Grenzen in Frage. Menschenhandel nimmt aber den Opfern das Selbstbestimmungsrecht oder die freie Willensentscheidung, es ist ein Vergehen gegen die Menschenrechte.   
Menschenhandel muss von Menschenschmuggel bzw. [[Sklaverei]] unterschieden werden. Menschenschmuggel wird oft auch als Schleusung, Schlepperei oder Personenschmuggel bezeichnet. Wichtig ist, dass die geschmuggelte Person freiwillig in das Geschäft eingewilligt hat und nach der Reise ins Zielland gewöhnlich keine anderen Verpflichtungen mehr hat. Menschenschmuggel stellt also die Integrität nationaler Grenzen in Frage. Menschenhandel nimmt aber den Opfern das Selbstbestimmungsrecht oder die freie Willensentscheidung, es ist ein Vergehen gegen die Menschenrechte.   
Migrationswillige Personen, die sich Menschenschmugglern anvertrauen, hoffen darauf, in den Wohlstandsgesellschaften des Westens bessere Lebensbedingungen zu finden, sehen aber die Einreisebedingungen des Ziellandes unüberwindbar auf legale Weise. Die geschmuggelten Personen befinden sich nach der Ankunft im Zielland für gewöhnlich in der Illegalität und stellen nun ein leichtes Opfer für Menschenhändler dar.  Dem Menschenhändler geht es aber  nur um das auf die Schleusung folgende Ausnutzungs- und Abhängigkeitsverhältnis, gewöhnlich in der Form der Prostitution.  
Migrationswillige Personen, die sich Menschenschmugglern anvertrauen, hoffen darauf, in den Wohlstandsgesellschaften des Westens bessere Lebensbedingungen zu finden, sehen aber die Einreisebedingungen des Ziellandes unüberwindbar auf legale Weise. Die geschmuggelten Personen befinden sich nach der Ankunft im Zielland für gewöhnlich in der Illegalität und stellen nun ein leichtes Opfer für Menschenhändler dar.  Dem Menschenhändler geht es aber  nur um das auf die Schleusung folgende Ausnutzungs- und Abhängigkeitsverhältnis, gewöhnlich in der Form der Prostitution.