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Menschenhandel wird in Artikel 3a des „Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der Vereinten Nationen vom Dezember 2000 | Menschenhandel wird in Artikel 3a des „Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der Vereinten Nationen vom Dezember 2000 |
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