Menschenhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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===5.2 Opferzeugen===
===5.2 Opferzeugen===
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Es gibt generelle wenige Anzeigen von Opfern. Des-halb sind Ermittlungsmaßnahmen besonders wichtig. Für ihren Erfolg sind Opferzeugen entscheidend. Problematisch ist hier jedoch, dass zwar mit einer aufenthaltsrechtlichen Dul-dung der Aussagewille steigt, doch der Wille zur Aussage als Voraussetzung für die Duldung gilt. Annette Louise Herz empfiehlt, bei Menschenhandelsverfahren frühzeitig mit Fachbe-ratungsstellen für Opfer zusammenzuarbeiten. Auch sollte den Opfern ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. So könne die Aussagebereitschaft der Opferzeugen positiv beeinflusst werden. Trotz einer gewöhnlich offiziell geregelten Kooperation von Dienststellen und Fach-beratungsstellen werde nicht immer zu den Fachberatungsstellen Kontakt aufgenommen. Eine Erklärung hierfür sei, so Herz, die begrenzten Kapazitäten der Fachberatungsstellen sowie fehlendes Engagement der Sachbearbeiter. Gewöhnlich werde der Rechtsbeistand erst nach dem Einschalten der Fachberatungsstelle hinzugezogen. In Hamburg ist die nicht-staatliche Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. tätig.  
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Es gibt generelle wenige Anzeigen von Opfern. Deshalb sind Ermittlungsmaßnahmen besonders wichtig. Für ihren Erfolg sind Opferzeugen entscheidend. Problematisch ist hier jedoch, dass zwar mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung der Aussagewille steigt, doch der Wille zur Aussage als Voraussetzung für die Duldung gilt. Annette Louise Herz empfiehlt, bei Menschenhandelsverfahren frühzeitig mit Fachberatungsstellen für Opfer zusammenzuarbeiten. Auch sollte den Opfern ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. So könne die Aussagebereitschaft der Opferzeugen positiv beeinflusst werden. Trotz einer gewöhnlich offiziell geregelten Kooperation von Dienststellen und Fachberatungsstellen werde nicht immer zu den Fachberatungsstellen Kontakt aufgenommen. Eine Erklärung hierfür sei, so Herz, die begrenzten Kapazitäten der Fachberatungsstellen sowie fehlendes Engagement der Sachbearbeiter. Gewöhnlich werde der Rechtsbeistand erst nach dem Einschalten der Fachberatungsstelle hinzugezogen. In Hamburg ist die nicht-staatliche Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. tätig.
 
===5.3 Polizeiarbeit===  
===5.3 Polizeiarbeit===  
2001 wurden im gesamten Bundesgebiet 273 Fälle des Menschenhandels mit 987 registrierten Opfern erfasst. Die Hälfte der Opfer war auf legalem Weg nach Deutschland gekommen, z.B. mit Touristenvisa. 24 Prozent der Opfer abgeschoben, 13 Prozent erhielten eine vorrüberge-hende Aufenthaltserlaubnis, 13 Prozent kehrten freiwillig in ihre Heimat zurück, 2 Prozent wurden in Zeugenschutzprogramme der Polizei aufgenommen und 8 Prozent blieben aus an-deren Gründen in Deutschland. Von 39 Prozent der Opfer gibt es entweder keine Auskunft über den Aufenthaltsort oder sie wurden nicht registriert. Seit 1999 sind Opfer von Men-schenhandel auch befugt, am Assisted Voluntary Return Programme der International Organi-sation of Migration teilzunehmen, um in ihre Heimatländer zurückzukehren.  
2001 wurden im gesamten Bundesgebiet 273 Fälle des Menschenhandels mit 987 registrierten Opfern erfasst. Die Hälfte der Opfer war auf legalem Weg nach Deutschland gekommen, z.B. mit Touristenvisa. 24 Prozent der Opfer abgeschoben, 13 Prozent erhielten eine vorrüberge-hende Aufenthaltserlaubnis, 13 Prozent kehrten freiwillig in ihre Heimat zurück, 2 Prozent wurden in Zeugenschutzprogramme der Polizei aufgenommen und 8 Prozent blieben aus an-deren Gründen in Deutschland. Von 39 Prozent der Opfer gibt es entweder keine Auskunft über den Aufenthaltsort oder sie wurden nicht registriert. Seit 1999 sind Opfer von Men-schenhandel auch befugt, am Assisted Voluntary Return Programme der International Organi-sation of Migration teilzunehmen, um in ihre Heimatländer zurückzukehren.